Ich miete seit 2007 ein Appartement mit eingebauter kleine Küche.
Letztes Jahr habe ich über 100 Euro Stromnachzahlung gehabt, obwohl ich immer sonst Guthaben gehabt habe.
Nach RWE Auskunft muss es an veraltetem Elektrogeräten liegen.
Wie kann ich den Vermieter dazu bewegen die Küche zu erneuern ?
Herr S.
bei Dortmund,
11.01.2020
Energieberater
Küche
Die 100 € Mehrkosten resultieren wahrscheinlich auch von Altgeräten mit einer geringen Effizienzklasse. In erster Linie dürften die höchsten Strompreise aller Zeiten dafür verantwortlich sein. Diese Auskunft wird RWE sicherlich nicht erteilen. Von da her sollten die KWh der letzten Jahre miteinander verglichen werden.
Auch das Nutzungsverhalten muss hinterfragt werden. Wird häufiger gekocht oder gewaschen? Hat sich irgendetwas verändert? Ist eine Geschirrspülmaschine oder ein Wäschetrockner hinzu gekommen?
Den Vermieter wird die Stromrechnung nicht wirklich interessieren. Die Küche mag alt sein, aber deswegen erneuern? Vielleicht lässt ein Vermieter mit sich reden, wenn er an der Umwelt Interesse zeigt. Alte Küchengeräte, bzw. Haushaltsgroßgeräte verbrauchen gerne doppelt soviele Kilowattstunden wie neue effiziente Geräte. Wenn man bedenkt das eine produzierte Kilowattstunde Strom 565g/KWh CO² produziert (Gas lediglich 202 g/KWh), neue effiziente Geräte demnach etwa die Hälfte an Kilowatt verbrauchen, kommt das nicht nur dem Geldbeutel entgegen. Insbesondere lässt sich pro Gerät der CO² Ausstoß halbieren. Das ist doch was! Ansonsten läßt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Sie werden um ein Gespräch mit Ihrem Vermieter nicht vorbei kommen.
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Ihr Vermieter hat eine Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit. "Das Gesetz sieht vor, dass der Vermieter bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten hat. Der Vermieter ist also verpflichtet, bei der Bewirtschaftung seines Eigentums auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten". Möglicherweise ist der höhere Stromverbrauch aber auch in den gestiegenen Strompreisen oder an einer anderen Stromverbrauchsquelle in Ihrere Wohnung zu finden. Haben Sie sich neue oder zus. Geräte angeschafft?
Hier gibt es auch die Möglichkeit ein Messgerät zwischen den Stecker des Gerätes und der Steckdose zu schalten um die tatsächlichen Stromverbräuche der einzelnen Geräte zu prüfen. Diese Geräte gibt es auch günstig im Baumarkt oder Internet zu erwerben. Lassen Sie sich die Kosten des Energieversorgers zum Strom offen legen um einen Stromkostenanstieg zu prüfen. Wenn hier kein Fehler zu finden ist, Konfrontieren Sie ihren Vermieter schriftlich damit und bitten Ihn den Durchlauferhitzer von einem Elektrikfachbetrieb zu überprüfen. Ggf. ist es eine Einstellungssache, ein Bedienfehler oder der DLE ist defekt.
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Schönen guten Tag, ohne den Vermieter persönlich zu kennen, ist das ein schwieriges Thema. Die einen machen aus Gründen der Wertsteigerung oder um die Wohnung bzw. Haus besser vermieten zu können. Oft rechnen die Vermieter dann aber den Kaufpreis auf die monatliche Miete um, d.h. die Miete erhöht sich. Vielleicht wäre es am besten, die Küche auf eigene Kosten komplett zu renovieren und sich mit dem Vermieter auf eine Kostenteilung zu einigen. Dann würden Sie, im Falle Ihres Auszuges, die Küche in der Wohnung belassen. Vielleicht, wenn Sie ihn einmal darauf ansprechen, übernimmt er dann die Kosten doch komplett. Ich hoffe Ihnen hiermit ein wenig geholfen zu haben und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
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Erfassen Sie den Stromverbrauch für Ihre Küchengeräte separat von anderen Verbrauchern? Wenn ja und die Geräte dieselben sind wie in den Vorjahren, in denen Sie Guthaben bei Ihrer Stromrechnung hatten, kann Ihre Nachzahlung nur durch eine Steigerung der Nutzung (den Mehrverbrauch können Sie anhand der abgerechneten kWh auf Ihrer Abrechnung im Vergleich zum Vorjahr erkennen) oder durch eine Steigerung der Kosten je kWh zustande kommen (das wäre dann ursächlich Sache der RWE). Wenn nein, überprüfen Sie Ihr gesamtes Nutzungsverhalten im Blick auf alle Ihre Elektrogeräte, Stand-by und sonstige Ruheströme etc., ggf. zusammen mit einem kompetenten Energieberater.
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