Es gibt keine Befreiung von der Energieausweispflicht.
Ausnahme: Eigentümer von Gebäuden, die als Baudenkmäler anerkannt sind, wenn sie diese verkaufen oder neu vermieten, benötigen keinen Energieausweis.
In Ihrem Fasll ist ein bedarfsabhängiger Energieausweis erforderlich, der sich an der vorhandenen Bausubstanz orientiert und nicht am Energieverbrauch der vergangenen Jahre.
Da Sie vorhaben, umfassend zu sanieren und mit Sicherheit auch öffentliche Fördermittel hierfür in Anspruch nehmen wollen, muss ohnehin bei Sanierung z.B. zum KfW-Effizienzhaus das Gebäude berechnet werden. Sofern auch hierfür der selbe Sachverständige beauftrag wird, können durch die bereits vorhandene Bedarfsberechnung für den Energieausweis die Kosten hierfür geringer ausfallen.
Klaus Franke
www.ikf-energie.de
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