Ich hätte eine Frage zum Energieausweis
Ich kann unser Nachbarhaus kaufen. Es ist kein Energieausweis vorhanden.
Das Haus ist Bj. 1890 und wurde 1979 Kernsaniert. (Dach, Fenster und Heizung)
Wohnfläche 160qm. Zur Zeit werden aber nur 45qm benutzt und auch beheizt. Der Rest steht seit Jahren im Leerstand und wird auch nicht beheizt. Meinerseits brauchte ich kein Energieausweis, weil ich das Wohnhaus nach dem Kauf nochmal komplett sanieren will.(Heizung, Fenster, Dach, AußenIsolierung). Meine Frage: Der Gesetzgeber verlangt beim Verkauf einen Energieausweis. Kann man hier auch eine Ausnahmeregelung finden, da das Gebäude seit Jahren nicht mehr beheizt wird oder kann man ein verbrauchsorientieren Ausweis beantragen. Wenn ja, wo kann man es nachlesen?
Herr K.
bei Menden,
11.05.2016
Energieberater
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen gestellten Fragen wurden von den Kollegen schon beantwortet. Weitere Informationen finden Sie auf
unserer Internetseite.
Ich empfehle eine Vor Ort Beratung (VOB). In der Beratung ist ein Energieausweis enthalten.
Die VOB wird von der BAFA mit 800 € netto bezuschusst und gibt Ihnen eine gute Information
über den energetischen Istzustand des Gebäudes, eine Darstellung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen
mit der zugehörigen Amortisation der Maßnahmen und eine angepasste Förderberatung.
Dipl.-Ing. W. Hempelmann
Energieeffizienzberatung (BAFA/KfW/dena)
www.wivcon-energy.com
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Energieausweis dokumentiert die energetischen Eigenschaften zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung. Er steht nicht unter dem Einfluss evtl. Vorhaben oder Absichten. Die Tatsache, dass nicht beheizt wurde stellt kein Befreiungsargument dar. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Befreiung wäre der behördlich nachweisbare Denkmalschutz. Nach dem Stand der Informationen wäre für dieses Objekt ein Energieausweis nach dem Bedarf zu erstellen, da Bj. vor 1977 und nicht auf mind. Niveau der WSVO1977 saniert.
Für den Verbrauchsausweis müssten dokumentierte Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Ein Energieausweis bedarf keiner Beantragung, sondern wird vom Verkäufer an einen zugelassenen Aussteller beauftragt. Nachlesen können Sie das alles selbst in der Energieeinsparverordnung EnEV. Meine Empfehlung lautet die Ausstellung zu veranlassen, damit rechtlich keine Angriffsfläche geboten wird. Die Kosten liegen im niedrigen dreistelligen Bereich und sind angesichts der anstehenden Sanierungskosten marginal.
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Räder
www.energieberatung-raeder.de
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Es gibt keine Befreiung von der Energieausweispflicht.
Ausnahme: Eigentümer von Gebäuden, die als Baudenkmäler anerkannt sind, wenn sie diese verkaufen oder neu vermieten, benötigen keinen Energieausweis.
In Ihrem Fasll ist ein bedarfsabhängiger Energieausweis erforderlich, der sich an der vorhandenen Bausubstanz orientiert und nicht am Energieverbrauch der vergangenen Jahre.
Da Sie vorhaben, umfassend zu sanieren und mit Sicherheit auch öffentliche Fördermittel hierfür in Anspruch nehmen wollen, muss ohnehin bei Sanierung z.B. zum KfW-Effizienzhaus das Gebäude berechnet werden. Sofern auch hierfür der selbe Sachverständige beauftrag wird, können durch die bereits vorhandene Bedarfsberechnung für den Energieausweis die Kosten hierfür geringer ausfallen.
Klaus Franke
www.ikf-energie.de
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Ich empfehle Ihnen eine Gebäudeenergiegutachten nach BAFA-Richtlinien. Das beinhaltet den bedrfsorientierten Energieausweis.
Dieses Gutachten definiert gleichzeitig den energetischen und baulichen Istzustand des Gebäude und gibt Auskunft über verschiedene Sanierungsstrategien (Nach-und-Nach-Sanierung oder Komplettsanierung), die zu erreichenden Sanierungsergebnisse (saniert, aber nicht qualifiziert, oder KfW-Effizienzhaus-Status 100,80, 70 oder 55 oder 40), und deren Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten (Darlehen oder Zuschuss).
Da es sich um ein Wohnhaus handelt, gewährt Ihnen die KfW einen Kredit i.H.v. 100.000 € je Wohneinheit, vorausgesetzt Ihre Hausbank stimmt zu. Von der BAFA gibt es auch nocht Geld,wenn Sie erneuerbare Energien einsetzen.
Am besten, Sie rufen mich an und wir vereinbaren einen ersten Gesprächstermin. Dieses Erstgespräch ist kostenfrei.
Ulrich Breider
Architekt und Gebäudeenergieberater
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Ja, Sie benötigen einen Energieausweis zum Kauf, was aber kein Beinbruch ist. Wenn Sie das Haus komplett sanieren möchten kann dieser Energieausweis als Basis für die Sanierungsplanung dienen. Sie müssen zumindestens die Bauteil(dämm)werte der Energieeinsparverordnung = EnEV einhalten. Die KfW fördert die Sanierung mit günstigen Krediten, stellt aber auch höhere Anforderungen.
Da können wir gerne drüber reden
Helmut Heinert www.aws-heinert.de
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Die Ausstellung eines Gebäude-Energieausweises ist zum Verkauf eines Wohnhauses verpflichtend. Der Notar wird zur Beurkundung des Verkaufs die Vorlage des Gebäude-Energieausweises verlangen. Eine Ausnahme wird nicht erteilt.
Für das von Ihnen geschilderte Gebäude kommt nur die Ausstellung eines Bedarfsausweises in Frage. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass das Gebäude energetisch auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert worden ist, darf ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Der Nachweis wird Kosten verursachen, die möglicherweise über den Kosten für die Ausstellung eines Bedarfsausweises liegen.
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