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Ing.-Büro für Haus- und Energietechnik
Birkenstraße 7, 57635 Weyerbusch

8 Antworten, zuletzt 17.11.2017

Antworten gegeben in

Energieberater, Photovoltaik, Dämmung, Fördermittelberatung, Solarthermie, Wärmepumpe, Heizkörper, Badezimmer, Kamin / Ofen



Eine 25/60 ist eine sog. "6-Meter Pumpe", die für ein Einfamilienhaus(?) typischerweise schon zu groß ist. Ihr Problem klingt sehr nach hydraulischen Abgleich. Man kann hier nur vor Ort die genaue Situation aufnehmen, berechnen, auslegen und einstellen. Ihnen hilft ein kompetenter Heizungsbauer oder Energieberater.

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Fragen Sie bitte nach der genauen Vorschriftenquelle und nach der genau geforderten Klassifizierung (30, 60 oder 90). Handelt es sich um Kabel- oder Rohrdurchführungen durch Innenwände oder Decken? Dann müssen diese selbst auch klassifiziert sein, ebenso eine Innentür? Bestehen Bedenken wegen eines äußeren Brandüberschlages? Dann sind ggf. auch Fenster betroffen. Das Regelwerk zum Brandschutz im Hochbau ist sehr umfangreich und auf eine konkrete Situation zu interpretieren, außerdem unter den Bundesländern noch verschieden. Der Einforderer der Auflagen möchte sich bitte zur Vorschriftensituation präziser äußern.

8 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage verrät leider nicht, ob Sie die Deckenplatte von oben oder von unten dämmen möchten. Die Festlegung der Dämmung sollte Ihr Sachverständiger (den Sie ohnehin für die KfW brauchen) bauphysikalisch berechnen und er möchte bitte auch an ggf. entstehende Wärmebrücken denken. Die Frage nach dem Material und der Machbarkeit beantwortet sich dann - quasi von selbst ;-)

5 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,
für die Beantragung der Programmvarianten "Energieeffizient Sanieren" der KfW benötigen Sie zwingend einen zugelassenen Sachverständigen aus www.energie-effizient-experten.de. Dieser Sachverständige berät Sie, beantragt für Sie und erbrint alle erforderlichen Nachweise. In diesem Zusammenhang wird das Honorar des SV mit 50% im Progr. 431 gefördet. Da die Förderlandschaft sehr vielschichtig ist und auch einer ständigen Veränderung unterliegt, beginnen Sie sinnvollerweise mit der Such nach einem Sachverständigen als Partner an Ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Räder
www.energieberatung-raeder.de

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Sehr geehrte Damen und Herren,
zuerst muss die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens in allen Details mit den technischen Mindestanforderungen der KfW geprüft werden. Dazu beauftragen Sie bitte einen zugelassenen Sachverständigen aus www.energie-effizienz-experten.de, den Sie zur Antragstellung ohnehin benötigen (Auflage KfW). Erfahrungsgemäß unterstützen die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken diese Förderungen als durchleitendes Kreditinstitut. Wahrscheinlich wird dies mit der Unterhaltung eines Girokontos verbunden sein. Alternativ überlegen Sie bitte für sich die Möglichkeit die Förderung in Form eines Zuschusses zu beantragen.

Freundliche Grüße
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Räder
Ing.-Büro für Haus- & Energietechnik

1 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Energieausweis dokumentiert die energetischen Eigenschaften zum Zeitpunkt der Ausweiserstellung. Er steht nicht unter dem Einfluss evtl. Vorhaben oder Absichten. Die Tatsache, dass nicht beheizt wurde stellt kein Befreiungsargument dar. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Befreiung wäre der behördlich nachweisbare Denkmalschutz. Nach dem Stand der Informationen wäre für dieses Objekt ein Energieausweis nach dem Bedarf zu erstellen, da Bj. vor 1977 und nicht auf mind. Niveau der WSVO1977 saniert.
Für den Verbrauchsausweis müssten dokumentierte Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Ein Energieausweis bedarf keiner Beantragung, sondern wird vom Verkäufer an einen zugelassenen Aussteller beauftragt. Nachlesen können Sie das alles selbst in der Energieeinsparverordnung EnEV. Meine Empfehlung lautet die Ausstellung zu veranlassen, damit rechtlich keine Angriffsfläche geboten wird. Die Kosten liegen im niedrigen dreistelligen Bereich und sind angesichts der anstehenden Sanierungskosten marginal.
Dipl.-Ing.(FH) Stefan Räder
www.energieberatung-raeder.de

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