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GEBAEUDEWERTE Ing.-Büro Michael K Meier
Bahnhofstraße 72A, 67251 Freinsheim

2 Antworten, zuletzt 17.08.2018

Antworten gegeben in

Gasheizung, Heizkörper, Putzarbeiten, Dämmung, Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung



Der Antwort des Kollegen Herr Nader stimme ich hinsichtlich den Vorgaben der EnEV zu.

Sollten jedoch mit dem Fensteraustausch auch eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes (neue Fenstergrößen, geänderte Fensterpositionen) verbunden sein, ist eine Baugenehmigung notwendig. Dann könnte auch die 10% Regel greifen und tatsächlich die komplette Fassade gedämmt werden müssen.

Jedoch sollte man generell bei einem Fenstertausch eventuell eine Fassadendämmung in Betracht ziehen. Dies ist abhängig vom Baualter des Gebäudes.
Hier wäre eine ausführliche Beratung und Betrachtung der Gegebeneheiten sinnvoll.

4 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

generell wird seitens des BAFA eine komplette Energieberatung auch für eine WEG gefördert.

Seitens der KfW kann im Rahmen des Programms Energieeffizienz Sanieren ein Kredit oder ein Zuschuss beantrag werden.Einzelheiten wären jedoch zu prüfen.

Seitens des BAFA gibt es auch Fördermöglichkeiten. In der Regel kann aber nur bei einem der beiden Anbieter gefördert werden.

Gerne kann ich Ihnen mit weiteren Informatuionen und Beratungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Meier

1 Hilfreiche Antwort

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