Der Antwort des Kollegen Herr Nader stimme ich hinsichtlich den Vorgaben der EnEV zu.
Sollten jedoch mit dem Fensteraustausch auch eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes (neue Fenstergrößen, geänderte Fensterpositionen) verbunden sein, ist eine Baugenehmigung notwendig. Dann könnte auch die 10% Regel greifen und tatsächlich die komplette Fassade gedämmt werden müssen.
Jedoch sollte man generell bei einem Fenstertausch eventuell eine Fassadendämmung in Betracht ziehen. Dies ist abhängig vom Baualter des Gebäudes.
Hier wäre eine ausführliche Beratung und Betrachtung der Gegebeneheiten sinnvoll.
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