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Mehrfamilienhaus: Heizung von Nachtspeicher auf Gas-Zentralheizung umrüsten

Wir als Eigentümergemeinschaft eines MFH (5-Parteien) möchten unsere Heizanlage von Nachtspeicherheizung auf Gas-Zentralheizung umrüsten. Welche Fördermöglichkeiten bzw. Zuschüsse können bei der KFW bzw. BAFA beantragt werden?

Vielen Dank für die Tipps und Hilfen!

Herr G. 03.03.2017

Gasheizung Heizkörper Energieberater Fördermittelberatung

Eine Förderung wäre über die folgende Programme der KfW möglich:

Energieeffizient Sanieren:
Kredit (151/152), Investitionszuschuss (430)

weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-f%C3%BCr-Bestandsimmobilien.html

Eventuell wäre es sinnvoll, vor der Maßnahme eine Bafa geförderte Vorort Beratung des Gebäudes durchzuführen, um das Gebäude ganzheitlich beurteilen zu können.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Vor_Ort_Beratung/Beratene/beratene_node.html

Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt

10 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

generell wird seitens des BAFA eine komplette Energieberatung auch für eine WEG gefördert.

Seitens der KfW kann im Rahmen des Programms Energieeffizienz Sanieren ein Kredit oder ein Zuschuss beantrag werden.Einzelheiten wären jedoch zu prüfen.

Seitens des BAFA gibt es auch Fördermöglichkeiten. In der Regel kann aber nur bei einem der beiden Anbieter gefördert werden.

Gerne kann ich Ihnen mit weiteren Informatuionen und Beratungen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Meier

1 Hilfreiche Antwort

Hallo,
die Fördermittel beziehen sich auf die Größe und Auslegung und i.d.R. belaufen sich diese auf 4000.- Zuschuss. Sollten Sie zusätzlich Solarthermie nutzen wollen, werden diese Fördermittel zusätzlich beantragt und mit je m² 150,00 € gefördert. Bei einer Kollektorfläche von 20 m² und einem entsprechend ausgelegten Pufferspeicher, den wir mit etwa 1000 Litern planen würden (also Brauchwasser einschließlich Heizungsunterstützung womit lediglich eine kleine Gastherme notwendig würde)

Gerne informieren wir zu weiteren Möglichkeiten, die jedoch immer am Besten mit einer Begutachtung vor Ort getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Sachverständigen- und Architekturbüro Bertsch

1 Hilfreiche Antwort

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