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Tobias Saalbach | Energieberatung und Planungsbüro für energie-effizientes Bauen und Sanieren
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4 Antworten, zuletzt 17.08.2018

Antworten gegeben in

Photovoltaik, Putzarbeiten, Dämmung, Energieberater, Architekt, Türen, Fördermittelberatung



Wenn eine Teil(!)Fläche der Gebäudehülle zu mehr als 10% geändert wird, greift verbindlich die EnEV und das Bauteil muss dann den geforderten Ansprüchen gerecht werden. Wenn man nur Erhaltungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen ausführt wie z.b. einen neuen Fassadenanstrich, greift die EnEV noch nicht, aber Achtung, wenn man nun Ausbesserungsarbeiten am Putz vornimmt, ist man schnell in der 10% Regelung und die EnEV greift! Das ganze ist nicht in den LBO's/MBO geregelt, sondern grundsätzlich in der EnEV mit Verordnung mit Gesetzescharakter. In einigen LBO's gibt es aber hierzu ebenfalls ergänzende Regelungen.

Den Zusammenhang der Wandfläche mit dem Fenstertausch sehe ich hier nicht gegeben, allerdings muss beim Fenstertausch darauf geachtet werden, dass das Fenster auxh nach Sanierung gegenüber der Wand den schlechteren U-Wert aufweist, da sonst die Gefahr der Tauwasserbildung im Inneren besteht. Die KfW besteht beim Fenstertausch auf einen entsprechenden Nachweis, ansonsten verfällt die Förderzusage.

Gerne beantworten wir weiterführende Fragen im Zuge eines Ortstermines!

Mit freundlichen Grüßen

T.Saalbach (tobias@saalbach.de)

3 Hilfreiche Antwort

Eine wärmegedämmte Haustüre einzubauen und dann Durchbrüche für Briefkästen zu integrieren, geht leider ziemlich am Ziel vorbei und wäre als KfW-Maßnahme auch überhaupt nicht förderfähig. Die Empfehlung müsste jetzt eigentlich lauten: Briefkästen ausbauen und vor der Tür auf z.B. einem Ständer neu anbringen und das Loch in dem Seitenteil der Tür durch einen Fachmann verschließen lassen. Wird allerdings mit Sicherheit nicht billig sein. Andere Alternative, aber eher behelfsmäßig zu betrachten wäre es, die Briefkästen mir einer sehr guten, weil dann dünnen Dämmung zu dämmen und die Öffnungsklappen dabei mit einzubeziehen, so dass diese zumindest von innen Windstoßsicher verschlossen sind (Schlößchen oder Vorreiber) und nur im Bedarfsfall geöffnet werden, um die Zeitung zu entnehmen. Ist aber wie gesagt eher behelfsmäßig und vielleicht ne schöne Bastelaufgabe für die Wintermonate, wo es draußen sowieso früh dunkel wird.. ;-) Evtl. könnte man noch eine kleine Abkofferung mit zusätzlicher Tür/Klappe um die Briefkästen bauen.. Ich nehme an, dass war jetzt nicht das was Sie hören wollten, aber leider sieht es so aus..

11 Hilfreiche Antwort

Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage ohne Netzanbindung als reine Inselanlage betreiben wollen, so ist dies natürlich möglich. Allerdings sollte man dann die Möglichkeit umfassend berücksichtigen, wie der entstehende Strom gespeichert werden kann (das E-Auto ist sicher z.B. nicht immer vor Ort wenn gerade der neuste Stromertrag ansteht. Daher wäre meiner Meinung nach (ohne jedoch die örtlichen Gegebenheiten zu kennen) die Netzanbindung sinnvoller, da dann der selbstgenutzte Strom aus der PV-Anlage den höher geförderten Eigenverbrauch erhöht (durch Verbrauch Heizung, Speicherung in E-Auto usw.) und ein dann evtl noch überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird. So müssen keine Verluste bei hohem Sonnenertrag in Kauf genommen werden, wenn z.B sämtliche Speicher gerade voll geladen sind. Daher würde ich grundsätzlich eher zu einer netzgekoppelten Anlage raten und parallel dazu durch Speichermedien den Eigenverbrauch erhöhen, um die größtmögliche Förderung zu erhalten.

Zur Gewerbeanmeldung ohne Netzanführung kann ich leider keine Antwort geben und würde dazu einen Steuerberater empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen me.T.Saalbach

1 Hilfreiche Antwort

Zunächst einmal unterscheidet die KfW zwischen "Kloster" und "Ort der Glaubensausübung" also in Wohngebäude und Kirche. Die Heizungsanlage des Klosters als Wohngebäude ist über KfW förderfähig, insofern diese den Förderbestimmungen gerecht wird, die Heizungsanlage der Kirche als Ort der Glaubebsausübung ist leider nicht über KfW förderfähig unabhängig welcher Konfession. Ggf. gibt es hierzu aber weitere staatliche oder kirchliche oder kirchennahe Fördervereine, welche hier zum tragen kommen könnten. Nach Kontaktaufnahme (per E-Mail an tobias(at)saalbach(Punkt)de) und Klärung weiterer evtl. wichtiger Details kann ich dies aber für Sie vorhabensbezogen eruieren.

Mit freundlichen Grüßen,
T.Saalbach

1 Hilfreiche Antwort

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