Es gibt hier 2 Möglichkeiten:
1. Sie ziehen diesen Betrag von den Anschaffungskosten ab. Dadurch verringert sich zu bilanzierende AW und dementsprechend die jährlichen Abschreibungen.
Oder
2. Sie buchen die Zuschuss als a. o. Ertrag im Jahr des Zuganges.
Steuerlich besser ist die Variante 1.
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