Wir können Ihnen leider keine rechtssichere Auskunft geben. Unser Verständnis ist jedoch, dass der Tilgungszuschuss - da er keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten und damit auch nicht auf die Abschreibung hat - nicht angegeben werden muss. Allerdings kann die Sachlage anders sein, wenn Sie die Anlage als Gewerbe angemeldet haben. In dem Fall würde ich mich an Ihrer Stelle bei einem Steuerberater rückversichern.
Hilfreiche Antwort
Muss ich den Tilgungszuschuss der Kfw Bank für den Speicher in der ESt angeben, obwohl dieser ja nicht abgeschrieben werden kann?
Was muss ich bei einer Steuererklärung sonst noch beachten?
Photovoltaik Energieberater