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Nebelhornstraße 39, 82140 Olching

2 Antworten, zuletzt 02.10.2016

Antworten gegeben in

Gasheizung, Ölheizung, Energieberater, Fertighaus, Massivhaus



Falls der Bauträger noch keine Förderung beantragt hat (gibt es dazu keine Vereinbarung in Ihrem Kaufvertrag?), können Sie z.B. beim BAFA einen Zuschuss beantragen. Hier der entsprechende Link.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/basis_und_zusatzfoerderung/index.html

Aber erfüllt den Ihr neues Gebäude nicht einen KFW - Effizienshausstandard?? Es wird entweder die Anlage selbst gefördert oder der N.bau bzw. die Sanierung eines Hauses auf KfW-Effienzhaus-Standard, in dessen Rahmen die Kosten für eine Solarthermieanlage geltend gemacht werden können.


Hier die Mindestkollektorflächen für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung(BAFA):
Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 Quadratmeter und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 Quadratmeter und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Sie könnten mit 6 m2 Kollektorfläche beim BAFA nur 500 Euro Förderung für die Warmwasserbereitung erhalten, falls Sie noch keine Förderung durch die Kfw für einen Effizienzhausstandard erhalten haben.

MfG H. Weiß

6 Hilfreiche Antwort

Die Heizung muss getauscht werden. Die spezifischen Details der aktuell gültigen EnEV hat Herr Rudi Wärthl umfänglich beschrieben. Da es sich um ein EFH handelt, (Sie also keine Wohnung im Gebäude selbst bewohnen) sondern vermieten, ist der Heizungstausch zwingend vorgeschrieben. Bei einer Heizung Baujahr 1979, schließe ich auch aus, dass es sich um eine Niedertemperaturanlage handelt. Auch wenn später Modifikation, wie z.B. eine Rücklaufanhebung oder eine witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung etc., nachgerüstet wurden, wird aus der Anlage nicht automatisch eine Niedertemperaturheizung.
Was den Kaminkehrer angeht, so kommt es häufig vor, dass dieser nur die Einhaltung der Grenzwerte überprüft und sich sonst nicht mit seinen Kunden anlegt.

Wobei man sich auch fragen kann, warum eine Heizung getauscht werden muss, wenn sie die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält?!

MfG H. Weiß

26 Hilfreiche Antwort

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