Falls der Bauträger noch keine Förderung beantragt hat (gibt es dazu keine Vereinbarung in Ihrem Kaufvertrag?), können Sie z.B. beim BAFA einen Zuschuss beantragen. Hier der entsprechende Link.
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/basis_und_zusatzfoerderung/index.html
Aber erfüllt den Ihr neues Gebäude nicht einen KFW - Effizienshausstandard?? Es wird entweder die Anlage selbst gefördert oder der N.bau bzw. die Sanierung eines Hauses auf KfW-Effienzhaus-Standard, in dessen Rahmen die Kosten für eine Solarthermieanlage geltend gemacht werden können.
Hier die Mindestkollektorflächen für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung(BAFA):
Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 Quadratmeter und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 Quadratmeter und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Sie könnten mit 6 m2 Kollektorfläche beim BAFA nur 500 Euro Förderung für die Warmwasserbereitung erhalten, falls Sie noch keine Förderung durch die Kfw für einen Effizienzhausstandard erhalten haben.
MfG H. Weiß
Wir haben letztes Jahr ein Haus vom Bauträger gekauft. Baubeginn war Juni 2015, Fertigstellung Mai 2016.
Auf dem Dach ist ein Solarkollektor für Warmwasser und Heizung.
Der Kollektor hat schätzungsweise 6qm.
Wer ist dann förderberechtigt, der Bauträger oder wir die das Haus schlüsselfertig gekauft haben?
Wenn wir, wie viel und wo können wir die Förderung beantragen?
Energieberater Fertighaus Massivhaus