Sehr geehrte Damen und Herren,
wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Deutschland in Betrieb genommen hat, erhält für den selbst verbrauchten Strom eine Förderung. Diese Förderung muss beim EVU beantragt werden, kann auch heute noch nachträglich beantragt werden.
Dies sollte als erstes geprüft werden.
Gunther Pühler
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AEP Gesellschaft für alternative Energien mbH
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