Sehr geehrte Damen und Herren,
wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Deutschland in Betrieb genommen hat, erhält für den selbst verbrauchten Strom eine Förderung. Diese Förderung muss beim EVU beantragt werden, kann auch heute noch nachträglich beantragt werden.
Dies sollte als erstes geprüft werden.
Gunther Pühler
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AEP Gesellschaft für alternative Energien mbH
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Ich habe eine kurze Frage zu meiner Photovoltaikanlage (Beginn 05.03.2012):
Meine Daten Jahreserzeugungsmenge ist 8733 kWh
Meine Daten Jahreseinspeisemenge ist 6859 kWh
Mein Jahresselbstverbrauch ist 1874 kWh
In meinen Unterlagen vom Hersteller stand ursprünglich: Bei einem Eigenverbrauch 0% bis 30% der gesamt erzeugten Energie wird ein Anreiz von 8,05 Cent/kWh zusätzlich gezahlt (bei mehr als 30% sogar 12,36 Cent/kWh, trifft nicht zu)
Ebenfalls entfällt der Einkauf dieser Kilowattstunde an dem Energieversorger.
Jetzt meine Berechnung dazu:
8733 x 24,43 Cent entspricht 2133,47 € zuzüglich 1874 x 8,05 Cent entspricht 150,86 € (insgesamt netto 2284,33 €)
die Berechnung meines Energierversorgers ist jedoch:
8733 x 24,43 Cent entspricht 2133,47 € abzüglich 1874 (Eigenverbrauch) x 16,38 Cent - 306,96 € (insgesamt netto 1826,51 €)
Welche Berechnung ist denn nun korrekt?
Habe das Gefühl das man übers Ohr gehauen worden ist, oder?
Photovoltaik Energieberater