Auf jeden Fall muss ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt und protokolliert werden, welcher dem Bauherrn übergeben wird. Dieses Protokoll bestätigt der KfW- Bank die Luftdichtigkeit der beheitzten Hülle des Gebäudes mit der Luftwechselrate.
Die weitern Kriterien, die erfüllt werden müssen, um die KfW Förderung zu bekommen, stehen in dem Angebot bzw. der Rechnung der Fachbetriebe, die die Leistungen erbracht haben. Das alles muss aber ein Gebäudeenergieberater überwachen und nach der Ausführung auch gegenüber der KfW bestätigen.
In Ihrem Fall sollten die Bauteile geprüft werden, ob sie die damaligen KfW Werte überhaupt erfüllen und ob das eingebaut wurde, was in der Rechnung steht.
MfG
Esche - Holzbau
Axel Esche
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