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Esche Holzbau
Eckernkamp 13, 21442 Toppenstedt

2 Antworten, zuletzt 03.05.2019

Antworten gegeben in

Dach, Dämmung, Energieberater, Architekt



Auf jeden Fall muss ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt und protokolliert werden, welcher dem Bauherrn übergeben wird. Dieses Protokoll bestätigt der KfW- Bank die Luftdichtigkeit der beheitzten Hülle des Gebäudes mit der Luftwechselrate.
Die weitern Kriterien, die erfüllt werden müssen, um die KfW Förderung zu bekommen, stehen in dem Angebot bzw. der Rechnung der Fachbetriebe, die die Leistungen erbracht haben. Das alles muss aber ein Gebäudeenergieberater überwachen und nach der Ausführung auch gegenüber der KfW bestätigen.
In Ihrem Fall sollten die Bauteile geprüft werden, ob sie die damaligen KfW Werte überhaupt erfüllen und ob das eingebaut wurde, was in der Rechnung steht.

MfG
Esche - Holzbau
Axel Esche

2 Hilfreiche Antwort

Wenn die betroffenen Wände tragende Bauteile sind, sollten Sie diese Arbeiten einen Holzbaufachbetrieb ausführen lassen, denn während dieser Arbeiten ist die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet. Die "Perlite" (ich bezweifle, das Perlite als Wärmedämmung eingesetzt
wurde) wird aus den zu öffnenden Gefachen entfernt, um an der Schwelle fachgerecht arbeiten zu können.

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