Hallo - die Förderrichtlinien der Bafa sehen mittlerweile vor das der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Die Unwissenheit darüber wird die Bafa natürlich nicht erweichen und zu einer Ausnahme bewegen. Wann wurde der Kauf den getätigt und ist dieser ggf. Rückgängig zu machen? Nach erfolgter Gutschrift und getätigtem Förderantrag, könnte man die Anlage dann ja wieder kaufen. Eine andere Möglichkeit sehe ich hier nicht.
Gruß aus Bottrop und viel Erfolg.
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