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Energieberater - KFW Tilgungszuschuss: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema KFW Tilgungszuschuss? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Der Tilgungszuschuss der KFW wird kostenneutral gestellt. Er verbilligt nur die Entstehungskosten der PV Anlage.
In die Abschreibung kommen die Bruttokosten, also der Gesamtpreis inkl. MwSt. abzüglich dem Tilgungszuschuss.

Sie müssen den Tilgungszuschuss nicht noch einmal bei der Abschreibung berücksichtigen.

7 Hilfreiche Antwort

Wir können Ihnen leider keine rechtssichere Auskunft geben. Unser Verständnis ist jedoch, dass der Tilgungszuschuss - da er keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten und damit auch nicht auf die Abschreibung hat - nicht angegeben werden muss. Allerdings kann die Sachlage anders sein, wenn Sie die Anlage als Gewerbe angemeldet haben. In dem Fall würde ich mich an Ihrer Stelle bei einem Steuerberater rückversichern.

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