Wenn die alte Gasheizung nicht der Austauschpflicht unterliegt, können Sie bei der KFW einen Zuschuss von 10% bei Einzelmaßnahme bzw. 15 % bei Einzelmaßnahme Heizungspaket beantragen. Der Schornsteinfeger gibt Ihnen hier eine verbindliche Aussage. Nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte ( in der Regel der Energieberater) kann den Antrag stellen.
Beim Heizungspaket ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B notwendig. Dies beinhaltet unter anderem die Durchführung einer vereinfachten raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Die Thermostatventile müssen voreingestellt werden ( Durchflussmengenbegrenzung). Eventuell ist der ein oder andere Heizkörper durch einen größeren zu ersetzen. Dies wird bei Berechnung des Abgleichs festgestellt. Der Abgleich nach Verfahren B wird unbedingt empfohlen.
Achten Sie darauf, dass die Leistung der neuen Heizung nicht höher ist( höchstens 10% mehr) als die errechnete Heizlast der Heizlastberechnung. Lassen Sie sich keine Warmwasser- oder Angstzuschläge einreden. Hiermit wird häufig versucht, zu leistungsstarke Geräte an den Kunden zu bringen. Ein Gerät mit möglichst geringer unterer Modulationsgrenze arbeitet in den Übergangszeiten wegen geringerem Takten effizienter.
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