Moin, Moin, zu Ihren Fragen:
1. völlig richtig, bis 10 kWp die volle Vergütung, Anteil darüber zum verringerten Satz. zu 2: Meines Erachtens zählt immer die Nennleistung der Module und nicht der Wechselrichterleistung. Zu 3: Ihre Annahme ist richtig, habe das 2011 geltende EEG nicht mehr ganz im Kopf. Wenn Sie nach dem damals gültigen auch eine Vergütung für den Eigenverbrauch bekommen, wirds problematischer. Aber ich glaube dies war erst ab 2012, bin aber eben nicht ganz sicher. Mit sonnigen Grüßen, Andreas Bäder
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