Ein Heizkessel aus den Jahre 1988 wird bei einer ordnungsgemäßen Einstellung die vorgeschriebenen Immisonswerte nicht überschreiten. Wenn die Anlage Forderungen welche im Jahre 1988 gültig waren erfüllt wird ein Schornsteinfeger sicherlich keine Beanstandungen haben. Grundsätzlich sind Schornsteinfeger fachlich sehr versiert, so das hier oft ein sachliches Gespräch zu Lösungen führt, welche die Nutzbarkeit der Anlage dienlich sind. Auch in Hinblick auf die Erhaltung der Feuerstätten sind Schornsteinfeger an einen Betrieb dieser interessiert.
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