Zu einem ist die Überprüfung durch den Kaminfeger auf einmal jährlich festgelegt. Findet in der Regel immer im gleichen Zeitraum statt. Zu zweiten ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, jährlich einmal eine Wartung der Anlage durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchführen zu lassen (siehe Betriebsanleitung: Wartung).
Hilfreiche AntwortIhre Frage
an die Experten
Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.
Frage stellen