Photovoltaik - Solaranlage: Fragen & Antworten
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Die Photovoltaikanlage sollte auf alle Fälle bereits bei der Planung des Abdichtungsaufbaus Ihres Flachdachs mit berücksichtigt werden. Je nach Unterkonstruktion (z. Bsp. Sicherung durch Auflast) der Anlage müssen die zusätzlichen Lasten bei der Berechnung der Statik Ihres Daches mit herangezogen werden. Bei einer Befestigung auf der Abdichtungslage, kann die Unterkonstruktion bereits mit abgedichtet werden.
Eine auf dem Flachdach installierte Anlage benötigt auf Grund der Abstände der Module zur Vermeidung von Verschattungen wesentlich mehr Platz. Sie sollten die Anlage in der Höhe Ihres Verbrauchs planen.Dies ist eine pauschale Aussage, eine individuelle Beratung zu Ihren zukünftigen Dauerverbrauchern oder den Einatz eines Speichers sind hier nicht berücksichtigt. Die Installation sollte durch einen Fachbetrieb mit neuen Modulen in Zusammenarbeit mit dem Dachdecker erfolgen, damit Sie keine Garantie- und Gewährleistungsansprüche für Dach und PV-Anlage verlieren.
Ich hoffe meine Antwort hilft Ihnen weiter.
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Kommt auf das BHKW an, wenn es den Förderrichtlinien entspricht bin ich der Meinung dass dies in der ENEV( Wunschliste diverser Industriezweige zu Gesetz gemacht wäre der passendere Ausdruck) angerechnet werden kann.
Allerdings ist die Kombination sinnvoll, da das BHKW seinen Arbeitsschwerpunkt in der Zeit hat wo die Solarleistung am geringsten ist. Zum Betrieb vom BHKW muss Energie gekauft werden ,die Sonne kostet nix.
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https://www.pv-magazine.de/2014/10/08/umsatzsteuer-fr-privaten-photovoltaik-eigenverbrauch/
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In jedem Fall.
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Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.
Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.
Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.
Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.
Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.
Schönen Abend!
Thomas Blechschmidt
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Hallo.
Die Größe der PV-Module haben mit dem Oktameter System nichts zu tun.
Die Abmessungen richten sich nach den verwendeten Zellen und deren Anzahl im Modul.
Im Internet findet man bei den Herstellern Datenblätter zum herunterladen.
Je nach Dachform (zb. Walmdach) kann es vorteilhaft sein, kleinformatigere Module zu verwenden.
Gute Installateure haben Programme womit eine Simulation nach ihren Dachmaßen durchgeführt werden kann, um eine ansprechende Optik zu erzielen. Auch die farbliche Abstimmung ( schwarz, blau, grau ) kann berücksichtigt werden.
mfg.
Schoden Manfred
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Versteuern müssen Sie nur Leistungen für Andere.
Bei Eigenverbrauch entsteht Ihnen kein Umsatz, also kann auch kein Umsatz besteuert werden.
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Alle Dächer sind in unterschiedliche Bereiche bezüglich der Windlast / Windsog eingeteilt. Die Randbereiche sind hier besonders betroffen. In den Randbereichen muss entsprechend der Geometrie und Höhe des Gebäudes eine höhere Auflast der PV-Anlage erfolgen. Andererseits muss natürlich die Dachstatik berücksichtigt werden, ob diese überhaupt die entsprechende Auflast aufnehmen kann. Zusätzlich sind natürlich die Bereiche direkt hinter der Attika stärker verschattet. Dann gibt es noch zu berücksichtigen den Zugang zu der Dachentwässerung, Blitzschutzanlage und Secupoints.
Mit Freundlichen Grüßen
Eckhard Leitlein
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Fragen sie ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Steuerberatung ist nicht unsere Aufgabe.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, wird die
Einspeisevergütung vom EVU inklusive Umsatzsteuer ausgezahlt. Die Umsatzsteuer muss
dann wieder an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Beiwinkel
Fa. pbs energie GmbH
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Kennen Sie schon den Photovoltaik-Rechner auf dem Solaranlagen-Portal? Dort finden Sie Auskunft darüber, mit wie viel Ertrag Sie rechnen können und wie teuer eine solche Anlage ist: http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik-rechner
Viele Grüße
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