Die Heizungsanlage gehört dem Eigentümer.
Die Abnahme muss er bezahlen.
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Die Heizungsanlage gehört dem Eigentümer.
Die Abnahme muss er bezahlen.
An folgenden Zeiträumen können Sie sich orientieren:
- Kamine & Heizwertgeräte jährlich
- Brennwertgeräte alle zwei Jahre
- Brennwertgeräte selbstregelnd alle drei Jahre
Dazwischen kommt noch die Feuerstättenschau alle 5 Jahre die nichts mit der Überprüfung der Geräte zu tun hat.
Das GBW Gerät sollte jährlich gereinigt werden, um eine effiziente Wärmeübertragung sicherzustellen. Hierzu gehört z.B. auch die Reinigung des Kondensatablaufs.
Der Schornsteinfeger muss bei GBW nur alle 2-3 Jahre kommen.
Für die Gasheizung genügt eine Kehrung im Jahr. Eine Feuerstelle für feste Brennstoffe wird je nach Benutzungshäufigkeit ein- bis viermal im Jahr gereinigt.
Gelegentlich betriebene Feuerstellen für feste Brennstoffe einmal, mehr als gelegentlich betriebene zweimal,regelmäßig in der Heizperiode benutzte Feuerstellen dreimal.
Das ganze ist in der KÜO Kehr-und Überprüfungsordnung geregelt.
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