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Blower Door Test - Ergebnisse nicht erhalten

Wir haben eine Neubau-Eigentumswohnung in 2016 gekauft. Im Vertrag steht, dass ein Blower Door Test gemacht wird. Die Wohnung ist nun fertig, wir sind eingezogen und haben bisher noch kein Ergebnis des Tests erhalten. Muss uns der Bauträger das Ergebnis in Kopie geben?

Frau S. bei Ennepetal, 15.01.2018

Energieberater

Ja so ist es üblich, jedoch weis ich nicht was sie vertraglich festgelegt haben. In der Regel benötigen Sie den Test ja z.B. für
die Kfw-Mittel, aber auch für eine Förderung der Lüftungsanlage ist das Zertifikat/Prüfbericht notwendig.
Wurde der Test denn auch durchgeführt ?
Bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienwohnhaus gibt es die Möglichkeit, die Wohnung einzeln zu messen,
oder das gesamte Gebäude. Die ist abhängig davon welche Lüftungsanlage eingebaut wurde, eine zentrale- oder dezentrale Lüftungsanlage.

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Ohne Kenntnis von Ihrem Kaufvertrag zu haben, ist es schwierig über Ihren Anspruch auf das Messprotokoll etwas auszusagen. Sehr wahrscheinlich ist im staatlichen Wärmeschutz (oder ggf. bei Fördermitteln wie z.B. KfW) die N50 Messung berücksichtigt worden. Dann ist sie natürlich auch auszuführen und zu protokollieren. Im Grunde schuldet der Architekt Ihnen jedoch "nur" die Bestätigung das das Gebäude entsprechend des Vertrages errichtet wurde. Ich nehme selbst Messungen vor und kenne es nur so, das ich dem Architekten bzw. dem Bauträger ein Messprotokoll zukommen lasse und nachfrage ob die Erwerber ebenfalls ein Messprotokoll erhalten sollen. Bisher wurde das immer durchgeleitet und ich sehe auch keinen Grund einen bestandenen Test nicht weiterzureichen.
Ob Ihre Wohnung einzeln gemessen werden muss, ist abhängig von den baulichen Gegebenheiten. Es muss das Gebäudevolumen gemessen werden ,welches im Wärmeschutznachweis berücksichtigt ist. Wird z.B. das Treppenhaus (oft inkl. Fahrstuhlschacht) nicht darin erfasst, kann es gut sein das eine Einzonenmessung nicht möglich ist und deshalb die Wohnungen einzeln gemessen werden müssen.

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Die Frage zielt m.E. in erster Linie darauf ab ob die Wohnung den vom Verkäufer zugesagten Eigenschaften entspricht (in Hinblick auf den energetischen Standard und/oder Ausführungsqualität). Haben Sie Fördermittel erhalten die u.a. einen Blower-Door-TEST als Grundlage voraussetzen, müssen sie die Unterlagen vollständig ausgehändigt bekommen damit Sie bei einer Prüfung die entsprechenden Nachweise vorlegen können (als Fördernehmer sind Sie erster Ansprechpartner) dies gilt dann jedoch für alle Unterlagen (EnEV-Nachweise, Luftdichtheitskonzept/Planung, etc.).

Wenn im Vertrag steht dass ein Blower-Door-Test gemacht wird, heißt es m.E. nicht unbedingt das Sie den Bericht ausgehändigt bekommen werden! Dies dürfte im Falle einer Auseinandersetzung eine Frage für einen RA sein.

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Die Prüfung der Luftdichtheit wird bei Fertigstellung des Gebäudes durchgeführt und gilt für das gesamte Gebäude, ebenso wie der Energieausweis. Da die Durchführung Vertragsbestandteil ist und die Gebäudequalität beeinflusst, sollte der Verkäufer die Durchführung problemlos bestätigen und das Ergebnis mitteilen können. Sie haben Anspruch darauf.

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