Die Rechnung der SW ist korrekt - Ihnen bleiben 1.777 kWh die mit 28,74 Cent netto abgerechnet werden (Netzeinspeisung). 1.633 kWh werden mit 12,36 Cent netto pro kWh Eigenverbrauch bis 30% und 2.033 kWh werden mit 16,74 Cent netto pro kWh Eigenverbrauch über 30 % abgerechnet.
Hilfreiche AntwortWir haben eine PV-Anlage in 2011 angeschafft und Ende 2016 auf Eigennutzung umgestellt. Im letzten Jahr 2017 hat unsere Anlage 5.443 kWh Gesamterzeugung, davon 1.777 kWh Einspeisung und 3.666 kWh Eigenverbrauch. Die Stadtwerke rechnet wie folgt ab: 5.443 kWh x 28,74 Ct/kWh, abzüglich 1.633 kWh x -16,38 Ct/kWh (bis 30 %), abzüglich 2.033 kWh x -12 Ct/kWh (über 30 %). Die Stadtwerke reduziert also die Vergütung von der Gesamterzeugung und nicht nur vom Eigenverbrauch. Aus meiner Sicht steht im §33 ABS. 2 EEG 2012 das nur vom Eigenverbrauch der Abzug zu tätigen ist und nicht von der Gesamterzeugung. Wie verstehen Sie die gesetzliche Grundlage?
Herr S. bei Grafenwöhr, 03.02.2018Photovoltaik