Rechtlich sollten Sie mit dem Käufer unbedingt im Kaufvertrag vereinbaren, daß eine Grunddienstbarkeit notariell vereinbart und in das Grundbuch eingetragen wird, die Ihnen das Recht der Dachnutzung und den Zugang zum Haus (Wechselrichter, Zähler, Generator) garantiert, soweit dies für den Betrieb der PV-Anlage (Ablesen, Reparaturen, Abbau) notwendig ist.
Vorsicht bei der Weitergabe des Strom an Käufer (EEG-umlagepflichtig!): Hier wird man schnell zum Energieversorgungsunternehmen. (Stichwort: Lieferung an Dritte.) Bei Volleinspeisung bleibt alles wie bisher.
Wir sind Hauseigentümer und haben bereits eine Solaranlage installiert. Das Haus soll an die Mieter verkauft werden, die Solaranlage in unserer Nutzung bleiben. Was muss man bei einer vertraglichen Regelung beachten?
Herr B. bei Köln, 26.04.2018Photovoltaik