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Haus mit Photovoltaikanlage vermieten - was ist zu beachten?

Wir haben auf unser Privathaus 2006 Photovoltaik montieren lassen. Jetzt möchten wir das Haus vermieten, da wir selber neu bauen. Müssen wir wegen die Umstellung von Privatnutzung auf gewerbliche Nutzung was achten? Wir möchten gerne später den Zähler lesen lassen, dies befindet sich im Keller unsere zukünftige Mieters.
Vielen dank schon im Voraus!

Frau V. bei Dortmund, 26.07.2018

Photovoltaik

Kann den beiden nur beipflichten. Der Erzeugungszähler bleibt wie er ist, Gewerblich war die PV eh. Bei Inbetriebnahme 2006 bleibt bis 31.12.26 alles wie gehabt. Danach kommt wahrscheinlich Umstellung auf Eigenverbrauch und wenn die aktuelle EU-Verfügung umgesetzt wird kann man den Strom dann dem Mieter verkaufen oder sogar selbst woanders verbrauchen.

187 Hilfreiche Antwort

Sie vermieten das Haus am besten ohne Photovoltaikanlage. 2006 war die Einspeisevergütung noch sehr hoch und Sie können das Geld weiter einnehmen. Der Mieter bekommt einen eigenen Zähler und rechnet selber mit den Stadtwerken ab. Gewerblich war die Nutzung in den meisten Fällen auch vorher (zumindest wenn Sie die Kosten der Errichtung der PV Anlage abgesetzt haben).

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