Leider ja, man jedoch mit den Eigentümer verhandeln im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren WärmeG bei Heizungstausch im Bestandsbau in Baden-Württ. Dort werden 15% EE vorgschrieben, wenn eine Gas- oder Ölheizung durch eine neue Heizung gleichen Typ erneuert wird. Nach geplantem GEG 2018 wird nach Nutzfläche des Gebäudes die 15% EE mit z.B. Photovoltaik fällig. Das kostet bekannterweise mit PV-Speicher einen 5-stelligen Betrag. Wenn es um bezahlen geht, dann wird meistens lamentiert, statt die Brieftasche aufzumachen. Die übrigen Eigentümer sparen sich das Geld, der einzige bezahlt die PV-Anlage, lässt dies im Grundbuch bei sich eintragen, dass die gesamte PV ihm/ihr gehört, die anderen stimmen hoffentlich zu. Wenn nicht, gibt es einen Bußgeldbescheid von der Baubehörde in 5-stelliger Höhe, weil die 15% EE nicht erfüllt sind. Steuerrechtlich ist eine WEG kein Unternehmen im Handelsregister, sondern das Finanzamt fragt bei EEG-Umlage und MWSt, wer zahlt diese. Das Finanzamt schlägt sich nicht mit allen Eigentümer mit Bruch-Anteil herum, sondern will einen Verantwortlichen. Dies als Argumentation gegen übrige WEG-Teilnehmer. Das Dach müßte mit einer Teilungserklärung sonst parzelliert werden und alle einzelne Flächen ins Grundbuch von jedem Eigentümer. Dann kann jeder Eigentümer seine kleine PV-Anlage installieren lassen, letztendlich ein Flickerlteppich auf dem Dach, so wird es auch aussehen, eine Design-Einigung ist genau so schwierig.
Hilfreiche AntwortIst es in einer Eigentümergemeinschaft immer noch erforderlich, die Errichtung einer PV-Anlage einstimmig zu beschliessen und zwar durch alle Eigentrümer? Das wurde durch das WEG gefordert.
Herr D. bei Reutlingen, 30.07.2018Photovoltaik