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Einstimmiger Beschluss für PV in Eigentümergemeinschaft immer noch nötig?

Ist es in einer Eigentümergemeinschaft immer noch erforderlich, die Errichtung einer PV-Anlage einstimmig zu beschliessen und zwar durch alle Eigentrümer? Das wurde durch das WEG gefordert.

Herr D. bei Reutlingen, 30.07.2018

Photovoltaik

Leider ja, man jedoch mit den Eigentümer verhandeln im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren WärmeG bei Heizungstausch im Bestandsbau in Baden-Württ. Dort werden 15% EE vorgschrieben, wenn eine Gas- oder Ölheizung durch eine neue Heizung gleichen Typ erneuert wird. Nach geplantem GEG 2018 wird nach Nutzfläche des Gebäudes die 15% EE mit z.B. Photovoltaik fällig. Das kostet bekannterweise mit PV-Speicher einen 5-stelligen Betrag. Wenn es um bezahlen geht, dann wird meistens lamentiert, statt die Brieftasche aufzumachen. Die übrigen Eigentümer sparen sich das Geld, der einzige bezahlt die PV-Anlage, lässt dies im Grundbuch bei sich eintragen, dass die gesamte PV ihm/ihr gehört, die anderen stimmen hoffentlich zu. Wenn nicht, gibt es einen Bußgeldbescheid von der Baubehörde in 5-stelliger Höhe, weil die 15% EE nicht erfüllt sind. Steuerrechtlich ist eine WEG kein Unternehmen im Handelsregister, sondern das Finanzamt fragt bei EEG-Umlage und MWSt, wer zahlt diese. Das Finanzamt schlägt sich nicht mit allen Eigentümer mit Bruch-Anteil herum, sondern will einen Verantwortlichen. Dies als Argumentation gegen übrige WEG-Teilnehmer. Das Dach müßte mit einer Teilungserklärung sonst parzelliert werden und alle einzelne Flächen ins Grundbuch von jedem Eigentümer. Dann kann jeder Eigentümer seine kleine PV-Anlage installieren lassen, letztendlich ein Flickerlteppich auf dem Dach, so wird es auch aussehen, eine Design-Einigung ist genau so schwierig.

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