Sie können auf dem vermieteten Haus einen Anlage errichten und diesen Strom komplett gegen eine Einspeisevergütung einspeisen. Es ist aber nicht möglich das direkt mit ihren Entnahmen aus dem Netz bei dem entfernten Haus zu verrechnen und das als Eigenverbrauch bei der PV Anlage geltend zu machen.
Das Thema Mieterstrom ist tatsächlich recht umfangreich:
1) Die Bundesnetzagentur hat Anforderungen mal zusammengetragen, die vom Anbieter zu erfüllen sind, damit das Modell förderfähig nach EEG ist: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html
2) Im Merkblatt des Bundesverbands Solarwirtschaft finden Sie Infos zu den Mieterstromzuschlägen: https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/BSW_Merkblatt_MieterstromG.pdf
Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 10 Mietern. Auf dessen Flachdach bietet sich eine Anlage an. Ich möchte aber nicht den Mietern den Vorteil weitergeben sondern eher selbst davon profitieren. Allerdings wohne ich 5 km vom Objekt weg. Kann ich meine Entnahmen aus dem Netz dennoch mit den Einspeisungen verrechnen oder muss das am gleichen Anschluss stattfinden?
Weiterhin frage ich mich, ob so eine Anlage für die Mieter von Vorteil ist und ich als Vermieter davon profitieren kann.
Photovoltaik