Ihr Steuerberater wäre für solche Fragen der richtige Ansprechpartner.
Bitte bedenken Sie vor dem Wechsel,Ihre Anlage wird älter, nichts hält ewig.
Falls einmal ein Teil der Anlage repariert werden muss, wie zum Beispiel ein Wechselrichter, kann dann aber auch keine Vorsteuer mehr gezogen werden. Bedeutet die Reparatur verteuert sich quasi um den Steuersatz von im Moment von 19%.
Ihre HukaSolar
Kann ich nach 7 Jahren mit meiner Photovoltaik Anlage in die Kleinunternehmerregelung übergehen, ohne die MwSt zurückzahlen zu müssen?
Herr W. 17.10.2016Photovoltaik Fördermittelberatung