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Kleinunternehmerregelung nach 7 Jahren: Mehrwertsteuer

Kann ich nach 7 Jahren mit meiner Photovoltaik Anlage in die Kleinunternehmerregelung übergehen, ohne die MwSt zurückzahlen zu müssen?

Herr W. 17.10.2016

Photovoltaik Fördermittelberatung

Ihr Steuerberater wäre für solche Fragen der richtige Ansprechpartner.
Bitte bedenken Sie vor dem Wechsel,Ihre Anlage wird älter, nichts hält ewig.
Falls einmal ein Teil der Anlage repariert werden muss, wie zum Beispiel ein Wechselrichter, kann dann aber auch keine Vorsteuer mehr gezogen werden. Bedeutet die Reparatur verteuert sich quasi um den Steuersatz von im Moment von 19%.

Ihre HukaSolar

7 Hilfreiche Antwort

Ja, das können Sie. Wenn Sie also nach 5 Jahren zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln, ist eine Vorsteuerberichtigung für die Photovoltaik Anlage (jedenfalls bei Aufdach- Anlagen) nicht mehr erforderlich. Ein Wechsel im nach 7 Jahren bedeutet daher, dass Sie bzgl. der Vorsteuer nichts ans Finanzamt zurückzahlen müssen.

§ 15a UStG

(1) Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.

Ein Steuerberater kann ihnen hier vielleicht noch weitere Informationen geben.

1 Hilfreiche Antwort

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