Bei einem Installationszeitraum von mehr als 1 Jahr zwischen den beiden Anlagen, gilt jede weitere Anlage als Neuinstallation. Somit ist keine anteilige EEG Umlage auf den Eigenverbrauch zu zahlen, sofern Sie mit der neuen Installation unter 10kWp bleiben. Eine Ummeldung auf Volleinspeisung für die Betsandsanlage, ist nicht notwendig. Zu prüfen ist allerdings die Konfiguration mit einem Speicher, da ja 2 Tarife des EEG in einer gesamten Anlage betrachtet werden sollen, wird es eventl. notwendig zus. Messstellen aufzubauen. Da dieses Thema rel. komplex ist, bieten wir Ihnen eine direkt Beratung durch unseren Fachbetrieb an. Weiterhin erhalten Sie dann auch Alternativen zur Speicher und Modultechnik.
Hilfreiche AntwortIch betreibe seit Juni 2010 eine PV-A mit 5,55 kWp mit Überschusseinspeisung. In Kürze möchte ich eine weitere PVA mit knapp 10 kWp zum Eigenverbrauch inkl. Speicher installieren. Kann ich beide Anlagen zum Eigenverbrauch nutzen? Muss ich dann EEG Umlage bezahlen? Wäre es in diesem Fall besser die Altanlage auf Volleinspeisung umzumelden?
Herr R. bei Berlin, 21.11.2016Photovoltaik