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Förderung einer Pelletheizung als Ersatz zur Zentralheizung?

Wir hatten in unserem Haus bisher nur eine elektrische Lüftungsheizung, die im Winter enorm viele Stromkosten verursachte.
Wir haben nun einen Edelstahlschornstein und einen Pelletofen einbauen lassen. Der Pelletofen dient nun als Hauptheizung und ist quasi ein Ersatz für die Zentralheizung. Der Pelletofen beheizt sowohl die Küche, das Wohnzimmer, in dem er steht, als auch die zwei angrenzenden Bäder. Die Bäder sind mit einem Warmluftkanal (MCZ Comfort Air) mit dem Ofen verbunden. Die anderen 3 Zimmer im Obergeschoss werden insofern mitgeheizt, da wir die Türen offen lassen.
Wie sieht es im Fall einer Förderung aus?

Herr H. 30.12.2016

Pelletheizung Kamin / Ofen Fördermittelberatung

Hallo,

nach unseren Erfahrungen gibt es die volle Förderung. Wir haben im vergangen Jahr einen Pelletkessel in eine Luftheizungsanlage integriert. Dazu haben wir einen großen Kühler in den Schacht eingebaut der sein Heizungswasser aus einem Pufferspeicher bekommt. Das System arbeitet perfekt. Der Kunde hat schon anderen Interessenten seine Anlage vorgeführt. Er bekam auch die Förderung.

MfG., Frank Eberhardt, EWS - Energie und Wärmesysteme

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Sehr geehrter Herr H.,
Gefördert werden nur Pellet-Feuerstätten, die als Zentralheizung (mit Wassertasche) dienen.
Diese werden dann auch von der Bafa (Bundesamt für Außenwirtschaft) gefördert und stehen in der Bafa-Liste (www.bafa.de)
Bis 6 Monaten nach Kauf kann der Förderantrag bei der Bafa gestellt werden.
Normale Pellet-Kaminöfen werden nicht gefördert.
Die anderen Antworten sind leider alle falsch. Hier wurde Bafa mit KfW verwechselt.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schmidt

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Sehr geehrte Herr H.,

wenn die Arbeiten bereits abgeschlossen sind ist ein Förderung nicht mehr möglich. Die Anträge bei der KFW müssen zwingen immer vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Wenn Sie die Zusage der KFW vorliegen haben können Sie in die Umsetzung gehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr H.,

wie ich aus Ihrer Frage entnehmen kann, sind die Arbeiten bereits abgeschlossen.
Leider muss ich Ihnen in diesem Fall mitteilen, dass Rückwirkend, keine Fördermittel beantragt werden können.

Ein Fördermittelantrag MUSS vor Beauftragung gestellt und bewilligt sein.

Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Pfaff

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Hallo Herr H., wenn die Pelletheizung eine mindestwohnflächenmenge beheizt ist eine Förderung möglich. Die können Sie nachlesen bei der KfW.de im Merkblatt oder auch bei der BAFA.de.
Ansonsten benötige ich mehr Informationen über die Wohnfläche.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mutschall

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