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Muss ich meinen selbst erzeugten und verbrauchten Strom versteuern?

Ich habe im Febr. 2016 eine Photovoltaikanlage (7,1 Kwp) mit Speicher installiert.
Von der Kleinunternehmerregelung habe ich keinen Gebrauch gemacht, also die gezahlte Mwst. rückerstattet bekommen und monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.
Muss ich nun den selbst verbrauchten Strom versteuern und wenn ja, zu welchem Kw/h-Preis?

Herr H. 08.01.2017

Photovoltaik Fördermittelberatung

Hallo,

Eigenverbrauch ermitteln und mit dem Stromtarif der aktuellen Stromrechnung multiplizieren.
Aus diesem Betrag den Anteil der MwSt ermitteln und bei der Umsatzsteuererklärung anzeigen.
Den Netto-Betrag aus dem
Eigenverbrauch als Einnahme der PV-Anlage bei der Gewinn-Verlustrechnung einbeziehen
und den Gewinn aus der PV-Anlage bei der Einkommensteuererklärung angeben.

das nur als grobe Aussage, genaues sagt der Steuerberater oder das Finanzamt.
Alle Angaben nach besten Wissen, ohne Gewähr.

63 Hilfreiche Antwort

Hallo,
bei Ihrer Frage handelt es sich um eine steuerrechtliche Frage. Steuerrechtliche Fragen können nur und dürfen auch nur von einem Steuerberater beantwortet werden. Selbstverständlich können Sie sich auch dirket an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
MFG
Heinrich Trick
Dienstleistungen & Handelsagentur
Kuhwasen 3
72355 Schömberg
Tel. 0171 6567226

7 Hilfreiche Antwort

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