Für Photovoltaikanlagen ab April 2012 hat das Bundesfinanzministerium eine ausführliche Stellungnahme als PDF zur Verfügung gestellt. Sie finden das PDF hier zum Download: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.html
Hilfreiche AntwortSeit ca. vier Wochen betreibe ich als Privatperson eine Photovoltaikanlage mit 8,68 KW/P mit einem Speicher von 8 KWH. Den überwiegenden Teil (ca. 70 %) verbrauche ich selbst, den restlichen Teil speise ich ins öffentliche Netz zu 12,4 ct. je Kilowattstunde ein. Die Anlage ist mit Mitteln eines Darlehens und einer KfW-Förderung auf Batterieeinsatz finanziert. Als Kleinunternehmer möchte ich die Mehrwertsteuer (4820,19€), die ich an den Erbauer der Anlage überwiese habe, beim Finanzamt einreichen und nun ist es für mich unklar, ob ich zu der Mehrwertsteuer, die ich an das Finanzamt für die Einspeisung ins Netz, auch noch einen weiteren Teil aus dem Eigenverbrauch abführen muss, und falls ja, wie der sich berechnet? Da ich kurz vor der ersten Vorsteueranmeldung stehe, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
Herr R. bei Kronberg im Taunus, 11.05.2016Photovoltaik