Sehr gut. Da bleibt nur hinzuzufügen, bei Unsicherheit einen Steuerberater hinzuzuziehen. Die LoHi hilft da nicht weiter.
Hilfreiche Antwort
Ich habe folgende Frage zum Thema Steuern und Photovoltaik.
Meine Anlage wurde im November 2016 fertiggestellt. Aufgrund von Problemen seitens des Netzbetreibers konnte ich die Anlage allerdings erst im Februar 2017 ans Netz bringen.
Nun wollte ich in der Steuererklärung für 2016 die Anlage geltend machen und zwar normale AfA + 20% Sonderabschreibung. Das Finanzamt gab nun im Steuerbescheid an, dass eine Abschreibung erst ab 2017 möglich wäre, da die Anlage erst im Februar 2017 in Betrieb gegangen ist. Alle Rechnungen sind aus 2016.
Hat das Finanzamt Recht ?
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