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BAFA Förderung: Fragen & Antworten

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Sobald Sie einen Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt haben, steht es Ihnen laut BAFA frei mit der geplanten Maßnahme zu beginnen.Siehe unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html. Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. D.h. für jedes Gewerk einen Kostenvoranschlag einreichen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden. Unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload können Sie die Dokumente übermitteln. Siehe dort auch die weiteren Informationen.

Anträge auf das Programm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" müssen immer vor Beginn der Baumaßnahme zusammen mit dem Installateur gestellt werden. Dabei gilt der Vertragsabschluss bereits als Beginn der Baumaßnahme. Planungsarbeiten sind jedoch erlaubt.

21 Hilfreiche Antwort

Die aktuelle BAFA - Förderung ist z.Z. gültig bis 31.12.2021, angedacht ist eine Laufzeit bis 31.12.2029.

Unter diesen Voraussetzungen muss ein Austausch

Ölheizung / Pelletheizung bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein, dann erhält man bis zu 45% - Zuschuss.
Voraussetzung hierfür ist jedoch,
dass a)
keine Austauschpflicht nach EnEV vorhanden ist b) das 1- bis 2-Fam. - Haus selbst bewohnt wird und Besitzer dieser Immobilie vor dem 01.02.2002 war/ist.

76 Hilfreiche Antwort

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