Gasheizung - Brennwerttherme: Fragen & Antworten
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Völliger Quatsch.
Mann muss wissen wie viele Bäder sind vorhanden mit welcher Ausstattung.
Gibt es einen Energieausweiß?
Wenn nicht muss nach der Warmwasserlast berechnet werden... für meine Kollegen die über den Daumen rechnen.
Dieses Verfahren für die Berechnung der ww last nennt man NL VERFAHREN
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Bei den aktuellen Gas-Brennwert-Thermen gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abgasführung, raumluftabhängig und auch raumluftunabhängig. Dabei kommt es immer auf die Bedingungen vor Ort an. Wenn der vorhandene Abgasschornstein nicht verwendet werden kann oder einfach nicht vorhanden ist, dann besteht die Möglichkeit das doppelwandige (konzentrische) Kunststoffabgasrohr des jeweiligen Herstellers zu verwenden. Dieses kann raumluftunabhängig auch in einen anderen Schacht (Luftschacht (DO)) verlegt werden. Auch eine Variante mit flexiblem Rohr (ÜB-Flex) ist möglich und seperater Frischluftansaugung.
Dies sollten Sie mit Ihrer Heizungsfirma vor Ort abstimmen. Selbstverständlich muss vorher die Anlage beim zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beantragt und abgenommen werden.
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Ob die Raumheizlasten und die Hydraulik korrekt berechnet und danach entsprechend installiert wurde, lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Die Volumenströme erscheinen mir jedoch deutlich zu niedrig.
Ebenso ist unbekannt, ob die Restförderhöhe der integrierten Heizkreispumpe ausreichend ist.
Ein „automatischer hydraulischer Abgleich“ ist eine rein plakative Werbung der jeweiligen Anbieter, da es diesen normalerweise nicht geben kann.
Energieeffizienz-Experte / TGA Planung / freier Gutachter
http://www.gesbb-energieberatung.de/
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Diese Frage lässt sich leider ohne vor Ort das Heizungssystem gescheckt zu haben nicht beantworten. Nachweislich arbeitet ein Brennwertgerät nicht im Brennwertbereich wenn das System nicht entsprechen passt. Gemeint ist damit, dass einmal schon umfangreiche energetische Sanierungen der beheizten Gebäudehülle vorgenommen sein müssen, wodurch die Heizkörper überdimensioniert sind, es sei denn, sie sind ausgetauscht/angepasst worden, oder es ist eine Fußbodenheizung vorhanden. In beiden Fällen ist es von äußerster Wichtigkeit, dass auf jeden Fall ein Hydraulischer Abgleich vorgenommen wird. Mit anderen Worten, vor der eventuellen Umrüstung auf Brennwerttechnik ist ein (zertifizierter) Gebäudeenergieberater hinzu zu ziehen.
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Ja das Getspeed System
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Im Rahmen des KfW Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erhalten Sie beim Einbau eines Brennwertkessels ab 3.000 Euro Kosten 10 Prozent als Zuschuss zurück. Voraussetzung dafür ist ein Hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Für den Hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel: 30 Prozent der Gesamtnettokosten
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Kesseltauschbonus für Ihren neuen Brennwertkessel. Sie erhalten die 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der Installation eines Brennwertkessels eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anbringen lassen.
Es besteht ein Kumulierungsverbot zwischen beiden Förderungen.
Förderungen sind stets vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Die energetische und wirtschaftliche Wirkung des Brennwerteffekts wird im praktischen Betrieb häufig überschätzt.
Bei bestehenden Heizungsanlagen ist der vorhandene Wärmeerzeuger wegen fehlender Heizlastberechnung meist überdimensioniert, was zu erhöhten Verbrauchskosten infolge mangelnder Energieeffizienz führt (Anlagenaufwandszahl).
Bei Kesseltausch daher auf die tatsächliche Normheizlast (DIN 12831) achten.
Bei dieser Gelegenheit die Anlagenhydraulik, die Heizflächen, Vorlauftemperatur etc. auf Optimierungspotenzial analysieren.
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Ja, ist so. Bei unzumutbarer Mehraufwand z.B. Mehrfachbelegung des Schornsteines mit Kamingeräten oder Leistungen über 400KW gibt es Ausnahmen.
Leider wird oft die Brennwertnutzung in der Praxis dann doch an den Systemtemperaturen scheitern.
Um die Brennwerttechnik auszuschöpfen sollten auch Systemtemperaturen (Vorlauf- und Rücklauf der Heizflächen) von 55/45C° oder tiefer angestrebt werden. Hydraulik und Heizflächen sollten also auch angepasst werden.
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Lassen Sie jemand die Örtlichkeiten prüfen. Allein davon ist abhängig wie groß der Gesamtinvest ist. Und von diesem ist abhängig was sich bei Ihnen anbietet um Kosten/Nutzen abzuwägen.
Mfg
Armin Hupfauer
Gebäude & Anlagentechnik
89335 Ichenhausen
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Also hier vor Ort (Sauerland) wird das so geregelt.
Heizungsbauer baut die Heizung und den Kamin ein. Schonsteinfeger kommt nach der Montage vorbei und nimmt die Abgasanlage ab.
Danach hat er an der Anlage zwei Jahre keine arbeiten auszuführen.
Nach den zwei Jahren kommt er einmal im Jahr vorbei und prüft die Abgaswerte des Gerätes. Durch die Brennwertheizung ist kein Kamin fegen erforderlich.
Gruß
Martin Koch
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Eine Wasseraufbereitung ist unbedingt erforderlich. Die Hersteller der verschiedenen Wärme-Erzeuger fordern in Ihren Garantiebedingungen bestimmte Wasserqualitäten.
Gruß Altmeister
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Hallo Herr Widlak,
vielen Dank für Ihre Frage.
Beim Tausch eines Brennwertgeräts durch ein neues Brennwertgerät gibt es keine Förderung über die BAFA (einen Kesseltauschbonus gibt es nur, wenn ein Nicht-Brennwertgerät durch ein Brennwertgerät ersetzt wird und dabei auch Solarthermie installiert wird).
Der Vollständigkeit halber: aus Ihrer Beschreibung scheinen erstmal auch nicht die Voraussetzungen für das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) erfüllt zu werden (http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=12832).
Eventuell kann über eine Deklaration als Modernisierungsmaßnahme ein Darlehen oder ein Investitionszuschuss über die KfW beantragt werden (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Heizungsanlagen/#1). Dies lässt sich für uns aus Ihren Angaben aber nicht endgültig prüfen. Hier können Sie sich aber auch an die KfW wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Behrla
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