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EEG 2017: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema EEG 2017? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Es gibt eine Einspeisevergütung, die durch das EEG geregelt wird. Diese wird für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme festgelegt. Aktuell liegt diese für neu errichtete Anlagen bei 12,2 Cent pro KWh netto. Diesen Betrag bekommen Sie also für jede eingespeiste KWh für die nächsten mindestens 20 Jahre, maximal 21 Jahre - je nach Datum der Errichtung und Inbetriebnahme.

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Guten Tag,

So wie Sie es erklären, dürfte nur die EEG Abgabe für Sie in Frage kommen, weil Sie über
10 KWh PV Anlage installieren.
Aber wie der Kollege schon geschrieben hat, grundsätzlich müssen alle Faktoren bekannt sein um Ihnen einen Rat zu geben, dafür benötigen wir ein Gespräch und alle Fakten.

Freuen uns über Ihren Kontakt!

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Die größten wirtschaftlichen Vorteile einer PV Anlage ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend dem Eigenbedarf dient. Die zur Zeit geltende Einspeisevergütung lässt eine wirtschaftliche Einspeisung des erzeugten Stroms kaum noch zu.
Sollten nicht andere z.B. ökologische Gründe überwiegen, wäre eine kleinere Anlage mit angeschlossenem Speicher zu empfehlen. Für ein EFH sollte diese Anlage ca. 70% des Stromverbrauchs decken um optimal zu arbeiten.

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Altanlagen haben seit April 2000 einen Anspruch auf Eispeisevergütungen nach dem EEG - dieser gesetzliche Anspruch bleibt bestehen (auch wenn Betreiber der Anlagen wegen kommunaler Förderprogramme, die höhere Zahlungen garantierten zuvor auf die Einspeisevergütung verzichtet haben. Im Rahmen der EEG Umlage gilt ihre Anlage daher als Anlage aus dem April 2000. Für Ihre 1994 errichtete Anlage erhalten Sie daher EEG-Zahlungen entsprechend dem Inbetriebnahmejahr 2000 bis September 2020.

Weitere Ausführungen finden Sie beim Solarbetreiber Club (http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/eeg-verguetung-fuer-altanlagen-bis-mindestens-2020.html)

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