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Energieberater - Einspeisung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Einspeisung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.

Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.

Gruß

Dieter Schneider

2 Hilfreiche Antwort

Hallo,

wenn nachts Strombedarf besteht, z.B. durch Kühlschrank und/oder Tiefkühltruhe, ist es doch wohl völlig richtig, dass nicht verbrauchte Stromernten vom Vortag hierfür verwendet werden und nicht Strom zugekauft werden muss.
Darin besteht eben auch der Sinn einer individuellen Stromspeicherung. Alles andere wäre definitiv nicht logisch und sinnvoll.

Viele Grüße

20 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Steuersparer,

mit der PV-Anlage können Sie Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer sparen.

Einkommensteuer:
Die Anlage ist abzuschreiben, wenn Sie Strom einspeisen und einen Gewinn erzielen (wollen). Der Abschreibungszeitraum einer neuen Anlage beträgt 20 Jahre und liegt daher erheblich unter dem einer Immobilie von meist 50 Jahren. Sie erhalten also einen sehr viel früheren Steuerrückfluss aus der AfA. Der Wert der Anlage darf aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie herausgerechnet werden. Bei einer relativ neuen Anlage ist auch die Wertfindung weitgehend unkritisch.

Grunderwerbsteuer:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt nur der Wert der Immobilie und gleich gestellter Rechte. Wird mit einer PV-Anlage eingespeist, zählt diese als sog. Betriebsvorrichtung nicht zur Immobilie. Auch bei der Grunderwerbsteuer ist der zu findende Wert der PV-Anlage aus der Bemessungsgrundlage der Gru auszuscheiden. Sie zahlen keine Grunderwerbsteuer für die PV-Anlage.

Tipp:
Die Wertfindung der PV-Anlage sollte möglichst nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag erfolgen.

3 Hilfreiche Antwort

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