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Photovoltaik - Förderung Solaranlage: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema Förderung Solaranlage? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Was verstehen sie unter Förderung? Wenn sie die Anlage, egal wie groß, zum EEG anmelden, dann erhalten Sie eine Einspeisevegütung. Bei kleinen Anlagen werden sie aber nicht viel Einspeisen sondern fast alles selbst verbrauchen. Dann lohnt sich in der Regel keine Anmeldung. Jedoch müssen sie auch kleine Anlagen ihrem EVU mitteilen und sich an die VDE Vorgaben halten.

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Es gibt Solaranlagen für die Warmwasserunterstützung und für WW-und Heizungsunterstützung.
Gefördert werden die Anlage durch die BAFA. Buderus als Systemanbieter bietet fertige Pakete an die bei ca. 5000€ beginnen (z.B. Paket S85 oder S86 WW- Unterstützung)
Die Pakete für die Heizungsunterstützung sind größer dimensioniert und kosten ca.das Doppelte.
Dazu käme noch die Montageleistung. Wünschen Sie ein Angebot: https://www.buderus.de/de/heizungstausch

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hallo lieber Anfrager,

Die Solaranlage sollte den individuellen Bedürfnissen Ihres Hauses passen und für den von Ihnen benötigten Strombedarf angepasst sein.
Die Einspeisevergüttung ins Stromnetz wurde erheblich abgesenkt. Wird der von Ihrer Anlage produzierte Strom nicht durch einen Stromspeicher zeitlich abgepuffert, sollte der Eigenverbrauch tagsüber während der Stromerzeugung möglichst hoch sein. Wenn Sie, wie Herr Bernhard bereits geschrieben hat, weitergehend in einem Stromspeicher investieren sind Sie in der Lage über das Jahr gesehen, ca. 80% Ihres Strom-Eigenverbrauch zu senken und das rechnet sich dann nicht nur für unsere aller Umwelt sondern auch, für Ihren Geldbeutel.

Siehe auch; www.E3DC.COM/PRODUKTE/ZERO dieser Hinweis ist keine besondere Empfehlung sondern lediglich eine Information.

Viele Grüße
Günter Haase

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Guten Tag,

für Solarstrom / PV findet die (Bundes-) Förderung ausschließlich über die Einspeisevergütung
und die Darlehen der KFW statt. Schon seit Jahren. Für Solaranlagen kann ich nichts aussagen,
da ich mich nicht mit der Warmwassererzeugung beschäftige.

Die Förderung über KFW ist leider so uninteressant geworden, daß sie kaum noch genutzt wird.
Jede Hausbank kann normalerweise selbst bessere Konditionen machen.

Das Speicherprogramm 275, welches Herr Gassner aufführt, ist mit einer Limitierung der Einspeiseleistung
auf 50 % (für die Gesamtlebensdauer) verbunden, meine Kunden verzichten da überwiegend.

ABER: dank der niedrigen Zinsen lohnen sich sogar wieder reine Volleinpeiser (wenn die Dachpacht passt).

mfg tugu

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Um die Frage konkret beantworten zu können, sollte ich wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Anlage in 2001 installiert wurde. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es das EEG mit 20 Jahren Vergütungszusage am 2003.
Eine neue Anlage kann ohne Probleme installiert werden auf Basis des heutigen EEG-Gesetzes. Am besten natürlich mit Speicher. Läuft die Vergütungsphase für die 1. Anlage aus, wird der von dieser Anlage produzierte Strom direkt in Speicher geladen.
Um die Frage abschließend beantworten zu können, sollte alle Parameter bekannt sein.
Gerne stehe ich für eine Beratung zur Verfügung.

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