Hallo Bauherr,
sie müssen beim Bauantrag einen Wärmeschutz entsprechend der EneV einreichen, und dadurch entfällt Ihre erste Frage nach der Bewertung.
Ein Kaminofen findet bei der Energieberechnung keine Bewertung, kann nur als zusätzliche, eigene Energeieinsparung gesehen werden.
Die Berechnung des Energiebedarfs hängt von verschiedenen Faktoren, Umbauter Raum, Außenwandflächen, U-Werte der Bauteile etc ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. H. Hahne
Architekt und Energieberater
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