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Bedarfsausweis für Reihenmittelhaus ausstellen

Ich bin auf der Suche nach einem Profi, der mir einen Bedarfsausweis für ein RMH ausstellen kann. Die Heizung soll dabei nicht mit berücksichtigt werden.

Frau R. bei Recklinghausen, 26.12.2016

Energieberater

Vielen Dank für Ihre Anfrage,

Leider ist die Erstellung eines Energieausweises ohne Berücksichtigung der Heizungsanlage nicht möglich. Es ist ja auch schon rein anschaulich klar, dass ein Haus mit einem gegebenen Wärmedämmstandard bei Beheizung mit einer modernen effizienten Heizungsanlage (z.B. Brennwerttechnik, hoher feuerungstechnischer Wirkungsgrad, geringen Stillstandsverlusten, guter Wärmedämmung der Verteilleitungen, usw.)wesentlich weniger Energie verbraucht, als bei Beheizung mit einem ungeregelten alten Kohleofen und Systemtemperaturen um 90°C (ich übertreibe mal ein bißchen). Dementsprechend unterscheidlich werden auch die Angaben im Energieausweis ausfallen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich nicht, warum Sie wünschen, dass die Heizungsanlage nicht berücksichtig werden soll. - Oder benötigen Sie eine Berechnung der Heizlast, um ein optimal auf Ihr Gebäude zugeschnittene neue Heizungsanlage einzubauen?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen. Bei eventuellen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen einen guten Start in ein schönes neues und hoffentlich friedliches Jahr 2017.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Eckstein

4 Hilfreiche Antwort

Sie werden keinen seriösen Anbieter der ohne den Nachweis der Anlagentechnik (Heizung)Ihnen einen Bedarfsausweis ausstellt finden!

Bis zu 15.000 Euro Strafe können bei falschen oder fehlerhaften Daten für Energieausweise im Bestand auf den Eigentümer zukommen(Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) § 27)

2 Hilfreiche Antwort

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Sie scheinen eine dringend erneuerungsbedürftige Heizung zu haben das diese nicht vorzeigbar ist.

Ihr Vorhaben ist zu Vergleichen mit einem Autokauf wo der Motor nicht berücksichtigt werden soll.

So etwas geht nach Recht und Gesetz bei einem Bedarfsausweis natürlich nicht!

Bei ihrem Vorhaben wird ihnen kein seriöser Energieberater helfen.

Bei einer ernsthaften Anfrage bin ich gerne für Sie da.

MfG Detlef Konisch

1 Hilfreiche Antwort

Ich kann Ihnen nur einen Tip geben versuchen Sie doch einmal ihren Loaken Energieversorger anzusprechen denn meistens bieten diese auch einen Energieausweis an oder haben entsprechende Partner.
Viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Migas

1 Hilfreiche Antwort

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Beim Bedarfsausweis geht es nur um den Wärmebedarf des Hauses. Welche Heizung man angibt ist i.d.R. egal. Aber die meisten Programme brauchen eine Angabe zur Heizung. Z.B. Standard mit Energieträger.
Warum sollte man die vorhandene Heizung nicht angeben wollen als Hauseigentümer? Der Energieberater ist hierzu angehalten den Heizungstyp anzugeben. Mit bewust falschen Angaben macht er sich angreifbar. Und für den Einsatz (€) werden Sie kaum einen seriösen Anieter finden. Außer im Internet.

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag, wenn Sie das meinen was auch nach Energieeinsparverordnung als Energieausweis bezeichnet wird, werden Sie keinen seriösen Anbieter (PROFI) finden der diesen Nachweis ohne Berücksichtigung der Heizungstechnik erstellt. Vielleicht meines Sie aber auch etwas völlig anderes!?

Gruß

Bernd Kohl

WattWenig
Energieberatung

1 Hilfreiche Antwort

Bei der Berechnung eines Bedarfsausweises wird der Wärmebedarf berechnet, der bei einem Außentemperaturprofil (aus Postleitzahl) erforderlich ist um die Raumtemperatur ( wählbar, Norm 19 Grad C ) ganzjährig aufrecht zu erhalten. Das Berechnungsprogramm erfordert auch Angaben über die Heizungsanlage. Einen Bedarfsausweis kann ich gerne für Sie erstellen.

WIVCON-ENERGY
Info@wivcon-energy.com
02761 4839
www.wivcon-energy.com

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Hallo, bei einem Energiebedarfsausweis wird das gesamte Gebäude betrachtet. Eine Berechnung ohne die Heizungsanlage ist leider nicht fachgerecht bzw. nicht zugelassen.



Mit freundlichen Grüßen

Thomas Neumann
vom IPhone gesendet

Wir machen in der Zeit vom 23.12.16 bis zum 08.01.17 Betriebsferien. Ab dem 09.01.17 sind wir wieder für Sie da.

BAU SV T. Neumann
Sachverständigenbüro für Schäden an Gebäuden,
Wertermittlung und Energieeffizienz.

Thomas Neumann
Geschäftsführer
Kückstege 5
47546 Kalkar

Tel.: 02824 / 80 50 600
Fax: 02824 / 80 58 901
Mobil: 0171 / 99 32 015
Email: info@bausachverstaendiger-neumann.de
Home: www.bausachverstaendiger-neumann.de

Mitglied im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
Mitglied im Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V.



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