Hallo Bauherr,
sie müssen beim Bauantrag einen Wärmeschutz entsprechend der EneV einreichen, und dadurch entfällt Ihre erste Frage nach der Bewertung.
Ein Kaminofen findet bei der Energieberechnung keine Bewertung, kann nur als zusätzliche, eigene Energeieinsparung gesehen werden.
Die Berechnung des Energiebedarfs hängt von verschiedenen Faktoren, Umbauter Raum, Außenwandflächen, U-Werte der Bauteile etc ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. H. Hahne
Architekt und Energieberater
Wir wollen 2017 ein EFH mit einer NFL von 216 qm - bzw. 1.090 Kubikmeter BRI bauen, als Baustoff für die Außenwände ist 36,5 cm Ytong oder falls notwendig auch 42,5 cm vorgesehen. Die Außenwände sollen monolithisch - ohne WDVS - erstellt werden und auf die Gasbetonwände soll ein 11 cm Klinker - ohne weitere Dämmung vorgeblendet werden. Zu dem genannten Gas-Hybrid-Kompaktgerät kommt noch ein Kaminofen mit Holzfeuerung dazu.
Nun zu meiner Frage: Reicht diese Gebäudehülle und Heizanlage Ihres Erachtens für die Anforderung der 2016 verschärften EnEV aus?
Gasheizung Dämmung Kamin / Ofen