Wenn die neue Anlage nicht innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung der 1. Anlage errichtet wird, gilt sie als eigenständige Anlage. An der "Geschäftsform" ändert sich meines Erachtens nach nichts.
Problem: zum 1. Jan.2021 soll ein neues EEG gelten, das in endgültiger Form noch nicht vorliegt und daher auch noch nicht vom Bundestag verabschiedet werden konnte. Bevor ich eine endgültige Entscheidung zum Erwerb einer neuen PV-Anlage treffen würde, würde ich auf jeden Fall letztendlich warten, bis das EEG in Gänze bekannt. Hier könnte plötzlich was ganz anderes stehen. Haben hier diesbezüglich in den letzten 20 Jahren genug Erfahrung sammeln können; selten positive.
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