Ungesetzlich!!! Steuerberater einschalten!
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Frage stellenSie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema Photovoltaik Umsatzsteuer? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!
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Hilfreiche AntwortWenn Sie weniger als 10% einspeisen, was bei Ihnen ja der Fall ist, wird die Anlage als reine Privatsache betrachtet, damit gibt es keinen Vorteuer-Abzug, aber auch keine Umsatzsteuerpflicht!
Hilfreiche AntwortMoinsen, Sie verkaufen überschüssigen Strom an den Netzbetreiber. Je nachdem wie Sie die Anlage angemeldet haben, müssen Sie dem Netzbetreiber sogar eine Bruttorechnung erstellen. Da kann Ihnen nur Ihr Steuerberater oder Ihr Finanzamt eine Auskunft geben.
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