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Energieberater - Steuererklärung für Solaranlage: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema Steuererklärung für Solaranlage? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Wir können Ihnen leider keine rechtssichere Auskunft geben. Unser Verständnis ist jedoch, dass der Tilgungszuschuss - da er keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten und damit auch nicht auf die Abschreibung hat - nicht angegeben werden muss. Allerdings kann die Sachlage anders sein, wenn Sie die Anlage als Gewerbe angemeldet haben. In dem Fall würde ich mich an Ihrer Stelle bei einem Steuerberater rückversichern.

6 Hilfreiche Antwort

Bei Steuerfragen sollte man grundsätzlich den Steuerberater fragen. Jeder andere ist nicht berechtig, solche Fragen in beratendem Sinne zu beantworten. Leider haben sehr wenige Steuerberater Interesse an Bagatellbeträgen, wie sie bei 4,5 KWp-Analgen auftreten.

Also versuchen wir das mal ohne Beratung zu beantworten.

Als PV-Anlagenbetreiber werden sie beim Finanzamt auf Wunsch (den haben sie durch die Bitte um Erstattung der Mehrwertsteuer geäußert) als Gewerbetreibrender gesehen, der optiert hat. Einen Gewerbeschein brauchen Sie dazu normalerweise nicht. Die meisten Kommunen (die sind erst mal zuständig) haben kapiert, dass die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen für PV-Anlagenbetreiber viel Arbeit macht und keine Einnahmen bringt. Die Mühe spart man sich also, normalerweise.
Also: Nachfragen, das kostet nichts. Telefonanruf genügt.

Beim Fiskus sind Sie ein Gewerbetreibender, der Einnahmen erzielt und MWST abzuführen hat. Das bedeutet: Sie verlangen vom Netzbetreiber die Zahlung der Einspeisevergütung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und führen diese dann an auch das Finanzamt ab. Sie können damit auch bei jeder Rechnung, die Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und Betrieb der Anlage erhalten und bezahlen (Wartung, Reparatur, Reinigung, Steuerberater) die Mehrwertsteuer erstattet bekommen, wenn Sie die Rechnung angeben.

Der Netzbetreiber wird den Strom verkaufen, stellt wiederum eine Rechnung an den Energieversorger mit MWST, holt die vom FA zurück, der Energieversorger macht das gleiche z. B. an den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher, der den Strom privat verbraucht. Der kriegt nichts zurück, sondern zahlt.
Um diesen Aufwand kommen Sie also nicht herum.

Schönen Abend!

Thomas Blechschmidt

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