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Zweirichtungszähler: Fragen & Antworten

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Fehlplanung ?
Die Energieversorger haben heute sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Ausführung der Zählerschränke betrift, da es hier keine allgemeingültigen Normen und Vorgaben gib, an die sich das EVU halten muss. Jedem EVU ist es freigestellt, hier seine eigenen Vorgaben im gesetzlichen Rahmen zu definieren. Das stellt in der Praxis ein großes Problem dar.
Ein zweiter Punkt ist die Vertragsbedingungen mit ihrem Auftragnehmer.
Eine Frage die sich hier stellt ist, was ist sein Leistungsumfang? Muss er gemäß dem Vertrag mit Ihnen im Vorfeld schon solche Abstimmungen mit dem EVU vornehmen? Und, Und, ...

4 Hilfreiche Antwort

Ich verstehe Ihre Intension voll und ganz, hier kann man aber keine Aussage treffen, denn das entscheidet definitiv der Energieversorger der für Sie zuständig ist. Gern helfen wir Ihnen da weiter, wenn Sie uns Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten übermitteln.

Wir kennen solche Anlagen bei denen genau so vorgegangen wurde definitiv.

Schöne Grüße aus Garmisch
Josef Mittermeier

1 Hilfreiche Antwort

Hallo,

normalerweise werden in Deutschland nur saldierende Zähler installiert.
Soweit wir wissen gibt es einen Anspruch auf saldierende Zähler.
Derzeit gibt es ein neues Gesetz, hier würden bis Ende 2019 Sie einen neuen
Zähler vom Energieversorger erhalten.
Wenn wir wissen wer bei Ihnen der Energieversorger ist, können wir Ihnen gerne weiter helfen.

56 Hilfreiche Antwort

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