Fehlplanung ?
Die Energieversorger haben heute sehr unterschiedliche Auffassungen, was die Ausführung der Zählerschränke betrift, da es hier keine allgemeingültigen Normen und Vorgaben gib, an die sich das EVU halten muss. Jedem EVU ist es freigestellt, hier seine eigenen Vorgaben im gesetzlichen Rahmen zu definieren. Das stellt in der Praxis ein großes Problem dar.
Ein zweiter Punkt ist die Vertragsbedingungen mit ihrem Auftragnehmer.
Eine Frage die sich hier stellt ist, was ist sein Leistungsumfang? Muss er gemäß dem Vertrag mit Ihnen im Vorfeld schon solche Abstimmungen mit dem EVU vornehmen? Und, Und, ...
Ihre Frage
an die Experten
Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.
Frage stellen