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Austausch Gastherme: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Austausch Gastherme? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Für der Austausch bei einer Mehrfachbelegung sind solche Anlagen noch zu bekommen, ist für ein Heizungsunternehmen kein Problem. Aber sprechen sie mal mit Ihrem Nachbar in der Wohnung darüber ob es nicht auch für Ihn sinnvoll währe für Ihn zu tauschen. Die Tage zu wechseln sind wenn ich nicht ganz irre nur noch bis 2024 . Wenn der dann wechseln muss haben sie einen Kamin für zwei Geräte, Heizwert und Brennwert und das Funktioniert dann nicht.

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Hier ein Link zur Seite der Verbraucherzentrale, dort finden Sie die notwendigen Informationen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/heizen-und-warmwasser/austauschpflicht-fuer-heizkessel-11902

Als Systemexperte bietet Buderus fertige Pakete in jedem Leistungsbereich an. Die Auswahl und der Preis richten sich nach den Anforderungen und diese bestimmen die technischen Eigenschaften des neuen Heizgerätes. Gern sind wir Ihnen bei der Auswahl behilflich. Hier finden Sie unser Angebot unserer Produkte:

https://www.buderus.de/de/produkte/catalogue/buderus-produkte-fur-ihr-haus/heizsysteme/modernisierung/

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Grundsätzlich gibt es laut EnEV eine Austauschpflicht für alle Gas- und Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind und keine Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sind. Lediglich Hausbesitzer, die diese Immobilie bereits seit dem 01.02.2002 besitzen und bewohnen, dürfen mit der alten Technik weiterheizen. Alle anderen Hauseigentümer müssen den Forderungen der EnEV nachkommen und ihre alte Anlage durch eine neue ersetzen.
Nachzulesen unter folgendem Link:
https://www.effizienzhaus-online.de/diese-heizungen-muessen-raus

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Es kann Sinnvoll sein den Gas Versorger zu benachrichtigen um den Monatlichen Abschlag anzupassen. Unter gewissen Umständen muss ein Gas Strömungswächter in die Gasleitung eingebaut werden was zu einer Demontage des Gaszähler führen kann, der nach Beendigung der Arbeiten dann wieder neu verblomt werden muss. Das ist aber Sache des Installateurs der die Arbeiten durchführt, der muss das mit dem GVU klären.

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Ist die Therme, die Sie aus dem Netz gefunden haben, für den Deutschen-Europäischen Markt gedacht?
Viessmann stellt zum Beispiel auch Geräte für den polnischen Markt her, die in Deutschland nicht eintragungs- und zulassungsfähig sind.

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Sofern keine Anschlüsse geändert werden müssen dauert der Austausch einschl. einer ausführlichen Einweisung des Kunden ca. 5 Std. Für die Demontage, Montage bis zum B beginn der Aufhetzung brauche ich ca. 3-4 Stunden.

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Ein Austausch einer defekten Gasheizung mit gebrauchsfähigen Altgeräten ist vielfach mangels fehlender Abgasüberwachung nicht möglich. Denn ältere Gasheizungssysteme haben meistens keine Vorrichtung zur Abgasüberwachung. Diese ist jedoch in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) des DVGW für Gasheizgeräte verbindlich vorgeschrieben: http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/abgasueberwachung-beim-austausch-der-gasheizung-beachten-1061.html
Daher sollten Sie vor einem Kauf des Gebrauchtgerätes unbedingt prüfen, ob die o.g. Anforderungen auch bei dem Modell von 1994 erfüllt werden.

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Eine generelle Förderung durch das BAFA erhalten Sie nicht - die gibt es nur, wenn zusätzlich auch Solarthermie installiert wird (Stichwort Kesseltauschbonus). Sie könnten Ihre Hausbank allerdings fragen, ob für diese Maßnahme eine Bezuschussung durch KfW 430 oder KfW 167 besteht. Da die KfW Zuschüsse über die Hausbank beantragt werden sollten, ist das dann tatsächlich der einfachste Weg.

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