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EEG Einspeisevergütung: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema EEG Einspeisevergütung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Das ist ohne Weiteres möglich, dazu gibt es gute techniche Lösungen. Sie sollten sich eine Beratung und ein Angebot dazu von einer qualifizierten Fachkraft einholen, da das doch sehr umfangreich ist.

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Wenn die neue Anlage nicht innerhalb von 12 Monaten nach Errichtung der 1. Anlage errichtet wird, gilt sie als eigenständige Anlage. An der "Geschäftsform" ändert sich meines Erachtens nach nichts.
Problem: zum 1. Jan.2021 soll ein neues EEG gelten, das in endgültiger Form noch nicht vorliegt und daher auch noch nicht vom Bundestag verabschiedet werden konnte. Bevor ich eine endgültige Entscheidung zum Erwerb einer neuen PV-Anlage treffen würde, würde ich auf jeden Fall letztendlich warten, bis das EEG in Gänze bekannt. Hier könnte plötzlich was ganz anderes stehen. Haben hier diesbezüglich in den letzten 20 Jahren genug Erfahrung sammeln können; selten positive.

Herr S., 07.12.2020

Danke die Antwort hat mir geholfen.

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Ein Betrieberwechsel hat keinen Einfluss auf die Einspeisevergütung. Den Betrieberwechsel müssen Sie zum einen dem EVU mitteilen und zum anderen eine Änderung im Marktstammdatenregister (vormals Bundesnetzagentur) vornehmen.

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Mit der reinen PV Anlage könnten Sie ca 20-30 % Ihres Jahresbedarfs abdecken. Die kleine Anlage kostet verhältnismäßig (im vergleich zu einer großen) mehr / KwP, da die Begleitkosten und der Aufwand immer derselbe ist.
Wenn Sie eine Komplettanlage bestehend aus 4 KwP in Kombination mit einer 3,25 KwH E3DC S10 Mini kaufen, liegt derAnschaffungspreis bei unter 10 T€ netto. Mit der Anmeldung etc. und dem ganzen Papierkrieg haben Sie nichts am Hut. Ein seriöser Anbieter macht das alles für Sie. Lediglich den Eintrag ins Marktstammdatenregister ganz am Schluss müssen Sie selbst machen. Anmeldung bei FA müssen sie auch machen (anrufen und um Zusendung des Fragebogens bitten). Dann kommt es drauf an welche Versteuerungsmethode Sie wählen. Wählen Sie die Orgelbesteuerung, bekommen Sie die Mast zurück, müssen aber ein ganzes Jahr lang eine USt-Vorannmeldung per Elster machen.Mit der Anlage könnten Sie sich bis zu 75% autark machen und mit dem bisschen EEG-Vergütung die Kosten für den Reststromhinzukaiuf kompensieren. Bilanziert hätten Sie so für ein paar Jahre evtl. eine "0" als Stromkosten.
In Bayern gibt es aktuell schon eine Förderung.

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Ganz einfach:
Sobald der 52 GW - Deckel (auf dem Herr Altmeier seinen Hintern platziert hat) erreicht ist, wird die Einspeisevergütung komplett gestrichen. Um eine gewisse "Planungssicherheit" zu schaffen werden alle Anlagen, die 4 Wochen nach Verkündung des 52 GW Ziels durch die BNA in Betrieb gehen, rechtlich noch unter den Deckel geschoben.
Aktuell liegen wir ........, lt. BNA Ende Januar 2020 auf 49.425 MW.

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