Nein, man muss nicht und und ja, kann man installieren
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Nein, man muss nicht und und ja, kann man installieren
Hilfreiche AntwortSchrank nicht, aber Hausanschluß
Hilfreiche AntwortKann man so nicht sagen, das bestimmt der Netzbetreiber!
Also Netzanfrage stellen, im Antwortschreiben wird es stehen, kommt einfach auf den Zustand und die Belastung des örtlichen Niederspannungsnetzes an!
Das ist natürlich grundsätzlich nach wie vor gem. EEG 2017 möglich. Es ist nur zu beachten, dass die Einspeisevergütung inzwischen bei nur noch ca. 9 ct / kWh liegt. Dies gilt für Anlagen bis 10 kWp, darüber hinaus gelten geringere Werte in den Größen 10 - 40 kWp u. 40 - 100 kWp und bei > 100 kWp. Von 40 - 100 kWp werden nach EEG nur noch 90 % des eingespeisten Stroms vergütet und ab 100 kWp unterliegen die Anlagen der Direktvermarktungspflicht des erzeugten Stroms. Die Vergütungsätze sind bei der BNetzA (Bundesnetzagentur nachzulesen.
Zu klären wäre, wie groß die geplante Anlage werden soll. Um zu beurteilen, ob eine Eigenverbrauchsanlage für Ihren Fall nicht wirtschaftlich u. ökologisch sehr viel attraktiver ist, den Jahresstromverbrauch zu kennen.
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Habe inzwischen herausgefunden, dass generell 135kWp als Grenze gelten. Aber eben mit EV absprechen. Danke