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Förderung Brennwerttherme: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Förderung Brennwerttherme? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Bevor Sie die Arbeiten beauftragen, müssen Sie im Onlineportal der KfW (https://public.kfw.de/zuschussportal-web/) einen Antrag stellen. Dazu benötigen Sie einen bei der dena (https://www.energie-effizienz-experten.de) gelisteten Energieberater. Sobald der Antrag genehmigt ist (dauert ein, zwei Tage), können Sie die Arbeiten beauftragen. Als Heizungspaket werden 15% der Kosten als Zuschuss gezahlt. Bei Kredit von der KfW sind es 12,5% Tilgungszuschuss.
Eine Voraussetzung ist, der vorhandene Wärmeerzeuger (WE) darf nicht älter als 30 Jahre sein. Diese WE müssen qua Gesetz getauscht werden und sind somit von der Förderung ausgenommen.
Wenn noch weitere Maßnahmen geplant sind, können Sie auch eine höhere Förderung bekommen. Die Beratung und Baubegleitung durch einen Energieberater ist übrigens zu 50% förderfähig.

2 Hilfreiche Antwort

Im Rahmen des KfW Programms 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ erhalten Sie beim Einbau eines Brennwertkessels ab 3.000 Euro Kosten 10 Prozent als Zuschuss zurück. Voraussetzung dafür ist ein Hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Für den Hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel: 30 Prozent der Gesamtnettokosten

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Kesseltauschbonus für Ihren neuen Brennwertkessel. Sie erhalten die 500 Euro, wenn Sie gleichzeitig mit der Installation eines Brennwertkessels eine Solarthermieanlage auf Ihrem Dach anbringen lassen.

Es besteht ein Kumulierungsverbot zwischen beiden Förderungen.

Förderungen sind stets vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Die energetische und wirtschaftliche Wirkung des Brennwerteffekts wird im praktischen Betrieb häufig überschätzt.

Bei bestehenden Heizungsanlagen ist der vorhandene Wärmeerzeuger wegen fehlender Heizlastberechnung meist überdimensioniert, was zu erhöhten Verbrauchskosten infolge mangelnder Energieeffizienz führt (Anlagenaufwandszahl).
Bei Kesseltausch daher auf die tatsächliche Normheizlast (DIN 12831) achten.
Bei dieser Gelegenheit die Anlagenhydraulik, die Heizflächen, Vorlauftemperatur etc. auf Optimierungspotenzial analysieren.

7 Hilfreiche Antwort

Sie können die Zuschuss Variante wählen oder die Zins Variante.
Beim Heizungspaket erhalten Sie eine höhere Förderung. Dabei müssen Sie allerdings den hydraulischen Abgleich nach Typ B berechnen lassen.
Wenn Sie diese Variante wählen, werden alle anderen energetischen Maßnahmen mit dem höheren Zuschuss gefördert. Sie benötigen auf jeden Fall einen Energieberater.Dieser muss nach Fertigstellung der Maßnahme den Verwendungsnachweis erstellen und die technischen Mindestanforderungen bestätigen.

Mfg
Energieberatung - PLUS
Ralph Boes

3 Hilfreiche Antwort

Hallo Herr Widlak,

vielen Dank für Ihre Frage.

Beim Tausch eines Brennwertgeräts durch ein neues Brennwertgerät gibt es keine Förderung über die BAFA (einen Kesseltauschbonus gibt es nur, wenn ein Nicht-Brennwertgerät durch ein Brennwertgerät ersetzt wird und dabei auch Solarthermie installiert wird).

Der Vollständigkeit halber: aus Ihrer Beschreibung scheinen erstmal auch nicht die Voraussetzungen für das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) erfüllt zu werden (http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=12832).

Eventuell kann über eine Deklaration als Modernisierungsmaßnahme ein Darlehen oder ein Investitionszuschuss über die KfW beantragt werden (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Heizungsanlagen/#1). Dies lässt sich für uns aus Ihren Angaben aber nicht endgültig prüfen. Hier können Sie sich aber auch an die KfW wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Behrla

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